Ratgeber Förderung 2026

PFLANZENSCHUTZVERZICHT |59 Ratgeber Förderung 2026 ▶Tabelle: Abzüge je Maßnahme Maßnahmen Abzüge je Hektar Agrarumweltmaßnahmen Anlage von Uferrandstreifen Förderung entfällt vollständig Anlage von Erosionsschutzstreifen Förderung entfällt vollständig Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen 130 € Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache 234 € Ökologischer Landbau erstes und zweites Jahr der Umstellung Förderung entfällt vollständig Ab dem dritten Jahr der Umstellung beträgt der Abzug: - für Ackerflächen mit Grundanträgen ab 2023 280 € - für Dauerkulturen mit Grundanträgen ab 2023 1 060 € Gemüse- und Zierpflanzenflächen Förderung entfällt vollständig Vertragsnaturschutz Paket 5000, 5010, 5026, 5027 Förderung entfällt vollständig Paket 5024 250 € Paket 5024F 185 € Paket 5032 280 € Paket 5033 295 € Öko-Regelung 6 – freiwilliger Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel Für Ackerflächen mit den Hauptkulturen Sommergetreide, Mais, Leguminosen (einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter), Sommer-Ölsaaten, Hackfrüchte und Feldgemüse sowie für Dauerkulturen 50 % des Einheitsbetrags Für Ackerflächen, das zur Erzeugung von Gras und anderen Grünfutterpflanzen oder von als Ackerfutter genutzten Leguminosen (einschließlich Gemenge) genutzt wird NEU: 100 % des Einheitsbetrags Stand: 1. September 2025 der Nutzartcodierungen findet man auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW in der Rubrik Förderung. ▶Kombination mit anderen Maßnahmen Um Doppelförderungen zu vermeiden, wird die Zuwendung gekürzt oder entfällt vollständig, wenn gleichzeitig andere Förderungen genutzt werden, die ebenfalls einen vollständigen oder auch einen teilweisen Verzicht auf Pflanzenschutzmittel beinhalten. ▶Antragsverfahren Die Beantragung erfolgt gemeinsam mit dem Sammelantrag über ELAN. Welche Flächen berücksichtigt werden und wie sie eingestuft werden, prüft die Behörde im weiteren Verfahren. Der Antrag ist bis zum 15. Mai mittels ELAN zu stellen. Bei Anträgen, die bis zum 31. Mai gestellt werden, kommt es je Kalendertag Verspätung zu einer Kürzung von 1 %. Nach dem 31. Mai ist der Antrag verfristet und kann nicht mehr bewilligt werden. ◀ Betriebe, die in besonders sensiblen Gebieten wirtschaften, können den Erschwernisausgleich beantragen, wenn sie auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel verzichten müssen. Foto: imago/imagebroker

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