Ratgeber Förderung 2026

Ratgeber Förderung 2026 AUM UND ÖKO-LANDBAU | NRW bietet im Förderzeitraum 2023 bis 2027 verschiedene Förderprogramme an. Mit ihnen können landwirtschaftliche Betriebe einen freiwilligen Beitrag zum Erhalt beziehungsweise zur Erhöhung der Biodiversität oder zum Schutz von Umweltressourcen wie Wasser, Boden oder Klima leisten. Es handelt sich dabei unter anderem um mehrjährige Agrarumweltmaßnahmen (AUM), den Ökologischen Landbau sowie die Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen. Einige Maßnahmen können sowohl untereinander als auch mit den Öko-Regelungen (ÖR) kombiniert werden und eröffnen den Betrieben damit zusätzliche Gestaltungsspielräume. So lässt sich zum Beispiel die Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge oder der Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen mit allen Maßnahmen kombinieren, die sich auf produktives Ackerland beziehen. ▶Anträge mit ELAN stellen Die Auszahlungsanträge sind zusammen mit dem Sammelantrag bis zum 15. Mai 2026 über das elektronische Antragsverfahren ELAN einzureichen. Betriebe, die neu an einer der Maßnahmen teilnehmen möchten, können bis zum 30. Juni 2026, ebenfalls über ELAN, einen Grundantrag einreichen. Die Verpflichtung beginnt zum 1. Januar 2027 und umfasst für # die AUM drei Jahre, # den Ökologischen Landbau drei Jahre sowie # die Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen zwei Jahre. NEU: Der Bewilligungszeitraum für die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus wurde auf drei Jahre verkürzt. Ziel ist es, eine Überschneidung von Maßnahmen des Förderzeitraums 2023 bis 2027 mit denen der Förderung in der neuen Förderperiode ab 2028 zu reduzieren. Bei der Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen wurde ein verkürzter Bewilligungszeitraum bereits für Verpflichtungen ab 2025 festgelegt. Dadurch können Betriebe schneller in die neuen Förderprogramme ab 2028 umsteigen und gewinnen Flexibilität. ▶Fördervoraussetzungen Es gibt betriebsbezogene sowie einzelflächenbezogene Maßnahmen. Bei einzelflächenbezogenen Maßnahmen muss der erstmalig angelegte Flächenumfang für den gesamten Verpflichtungszeitraum in jedem Jahr beibehalten beziehungsweise erbracht werden. Bei den betriebsbezogenen Maßnahmen kann der Umfang jährlich variieren. Die Verpflichtung bezieht sich dabei auf die gesamten Flächen des Betriebs, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Es werden nur ganzjährig landwirtschaftlich nutzbare Flächen in NRW gefördert. Es gilt eine Mindestschlaggröße von 0,1 ha, abweichend davon gilt 0,01 ha für die Förderung von Uferrandstreifen und Unterglasflächen im ökologischen Landbau. ▶Flächenbindung über Gesamtzeitraum Durch die Fördermaßnahmen sollen über die Dauerhaftigkeit stabile Lebensräume gefördert, die Biodiversität erhöht und so zur Erhaltung natürlicher Ressourcen beigetragen werden. Die Anlage der mehrjährigen Buntbrachen, Wildpflanzenmischungen, Uferrand- und Erosionsschutzstreifen erfolgt im ersten Jahr der Verpflichtung bis spätestens zum 15. Mai. Danach müssen die Maßnahmenflächen während der gesamten Laufzeit beibehalten werden. Eine Veränderung der Lage ist nicht möglich. Der Bewilligungsumfang wird nach dem ersten Verpflichtungsjahr auf den tatsächlich förderfähigen Umfang angepasst. Mit Ausnahme der Buntbrachen werden die Flächen als produktiv genutzte Ackerflächen eingestuft. Der Aufwuchs ist daher jährlich zu mähen und abzufahren. Die Nutzung als Lagerplatz, zum Beispiel für Strohballen oder Brennholz, ist nicht zulässig. ▶Vielfältige Kulturen mit großkörnigen Leguminosen Durch diese Fördermaßnahmen soll die Anbauvielfalt erhöht werden. Gegenstand der Verpflichtung ist die gesamte Ackerfläche des Betriebes inklusive dazugehöriger Landschaftselemente. Die Maßnahme ist ohne Abzüge mit der ÖR 2 kombinierbar. Es werden mindestens fünf Hauptfruchtarten mit einem Anteil von jeweils 10 bis 30 % der Ackerfläche angebaut. Hauptfruchtart ist die Kultur, die sich im Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli am längsten auf der Fläche befindet. Nutzarten derselben Gattung werden zu einer Hauptfruchtart zuVielzahl an Möglichkeiten Von Agrarumweltmaßnahmen über den Ökologischen Landbau bis zu bedrohten Haus- und Nutztierrassen bietet NordrheinWestfalen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten an. Auch eine Kombination der Maßnahmen ist begrenzt möglich. Ann-Kathrin Dümmer gibt einen Überblick über Inhalte, Förderbedingungen und Antragsfristen. 63 Die Bewirtschaftung kleiner Schläge ist eine von mehreren Möglichkeiten, Agrarumweltmaßnahmen zu erbringen. Foto: imago/Westend61

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