Ratgeber Förderung 2026

65 Ratgeber Förderung 2026 wird die Anlage von mindestens 5 m bis zu 50 m breiten, mit mehrjährigen Grasarten begrünten Streifen innerhalb der Förderkulisse „Wassererosion“. Die Schutzfunktion der Streifen muss vor der ersten Auszahlung durch die Boden- und Gewässerschutzberatung der LWK NRW bestätigt worden sein. Erst ab einem Abstand von 10 m zu Gewässern der „Gewässerkulisse“ sind Erosionsschutzstreifen förderfähig. Die Streifen werden weder gedüngt noch mit Pflanzenschutzmitteln behandelt oder beweidet. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Nutzung des Aufwuchses durch Mahd und Abfuhr, zeitliche Beschränkungen sind nicht zu beachten. Eine mechanische Bearbeitung darf den Aufwuchs nicht beeinträchtigen und die Bodenbearbeitung ist auf eine gegebenenfalls notwendige Nachsaat beschränkt. ▶Mehrjährige Buntbrachen Die Buntbrachen verfolgen das Ziel, das Nahrungsangebot für Insekten und Vögel zu verbessern und den Bodenbrütern einen Schutzraum zu gewähren. Die Anlage mehrjähriger Buntbrachen erfolgt ausschließlich mit Saatgutmischungen verschiedener standortangepasster Pflanzenarten gemäß Anlage 1 der AUM-Richtlinien. Die Saatgutbelege sowie Rechnungen oder Lieferscheine müssen aufbewahrt werden. Auch Buntbrachen sind erst ab einem Abstand von 10 m von Gewässern der „Gewässerkulisse“ förderfähig. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder die Nutzung des Aufwuchses, zum Beispiel zur Futtergewinnung, zur energetischen Verwertung oder zur Saatgutgewinnung, ist nicht erlaubt. Mindestens in jedem zweiten Jahr wird der Aufwuchs außerhalb der Schutzperiode vom 1. April bis 15. August gemulcht und ganzflächig verteilt. Darüber hinaus werden außer etwaigen Nachsaaten keine Bearbeitungsmaßnahmen zugelassen. ▶Mehrjährige Wildpflanzenmischungen Zur Förderung der Strukturvielfalt, des Artenreichtums und des Angebots an Nahrung und Lebensraum wird der Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen gefördert. Zur Anlage mehrjähriger Wildpflanzenmischungen werden Mischungen von mindestens zwölf Arten mehrjähriger Wild- und Kulturpflanzen gemäß Anlage 2 der AUM-Richtlinien angebaut. Die Saatgutbelege sowie Rechnungen oder Lieferscheine müssen aufbewahrt werden. Ausschließlich im Jahr der Einsaat ist ein einmaliger Herbizideinsatz möglich, damit sich die Mischungen durchsetzen können. Darüber hinaus dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Der Aufwuchs wird jährlich nach dem 15. Juli geerntet. Im Ansaatjahr besteht keine Ernteverpflichtung. ▶Förderung des Ökologischen Landbaus Diese Fördermaßnahme zielt auf eine Stärkung und den Ausbau einer umweltverträglichen, ressourcenschonenden und nachhaltigen Landwirtschaft ab. Die Einhaltung der EU Öko-Verordnung im gesamten Betrieb, also einschließlich Tierhaltung und Flächen in AUM UND ÖKO-LANDBAU | Kombinationen mit Öko-Regelungen (ÖR) ÖR 1c (Anlage von Blühstreifen oder -flächen) und ÖR 1d (Altgrasstreifen oder -flächen): ohne Abzug kombinierbar mit dem Ökologischen Landbau. ÖR 2 (Vielfältige Kulturen im Ackerbau): mit Ausnahme der Anlage mehrjähriger Buntbrachen ohne Abzug mit allen Maßnahmen kombinierbar. ÖR 3 (Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise): ohne Abzug kombinierbar mit dem Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen, der Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge und dem Ökologischen Landbau. ÖR 4 (Extensivierung Dauergrünland): mit 50 €/ha Abzug von der Dauergrünlandprämie kombinierbar mit dem Ökologischen Landbau. ÖR 5 (Ergebnisorientierte Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen): ohne Abzug kombinierbar mit dem Ökologischen Landbau. ÖR 6 (Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel): mit Abzug des geplanten Einheitsbetrages/ha für die ÖR 6 kombinierbar mit Uferrandstreifen, Erosionsschutzstreifen und dem Ökologischen Landbau. Nicht kombinierbar mit der Anlage mehrjähriger Buntbrachen und den mehrjährigen Wildpflanzenmischungen, sonst ohne Abzug. ◀ Der Bewilligungszeitraum für die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus wurde auf drei Jahre verkürzt. Das soll Überschneidungen mit Maßnehmen der neuen Förderperiode ab 2028 vermeiden. Foto: imago/Chromorange

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