15.10.2025

Bei kurzfristiger Beschäftigung nachbessern

Foto: imago/Sylvio Dittrich

Nur teilweise zufrieden ist der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) mit den vorgesehenen Neuregelungen im Bereich der kurzfristigen versicherungsfreien Beschäftigung, die der Bundestag am Donnerstag der Vorwoche in erster Lesung beraten hat. Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) sieht unter anderem vor, dass der Zeitraum für eine solche kurzfristige Beschäftigung in der Landwirtschaft ab 1. Januar 2026 auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeweitet werden soll. Bislang sind es 70 Tage.

GLFA-Präsident Hans-Benno Wichert begrüßte, dass ein Teil der geforderten Änderungen im Gesetzentwurf aufgegriffen worden sei. Demnach sollen die erweiterten Zeitgrenzen nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen auf Obst-, Gemüse- und Weinbau beschränkt werden, sondern für die gesamte Landwirtschaft gelten, und zwar ganzjährig und nicht nur von März bis Oktober. „Damit werden Abgrenzungsschwierigkeiten bei den begünstigten Tätigkeiten verhindert und die Regelung gilt nun auch für saisonale Arbeiten in den Wintermonaten, etwa bei der Ernte von Wintergemüse“, so Wichert.

Zugleich bemängelte er, dass nach wie vor der Begriff der fehlenden Berufsmäßigkeit im Gesetzentwurf nicht klargestellt werde. Der Begriff sei gesetzlich nicht definiert und führe in der landwirtschaftlichen Praxis seit einigen Jahren zu großen Unsicherheiten, unkalkulierbaren Kosten- und nicht gerechtfertigten Strafbarkeitsrisiken bei den Arbeitgebern.

AgE