29.10.2025

Geflügelpest erreicht NRW

Foto: imago/Funke Foto Services

19 000 Puten auf Betrieb in Rees getötet

Die Geflügelpest weitet sich in der aktuellen Flugzeit der Wildvögel aus und hat auch NRW erreicht. In einem Betrieb in Rees am Niederrhein mussten wegen der Tierseuche knapp 19 000 Puten getötet werden, wie der zuständige Kreis Kleve mitteilte. Zuvor hatte es größere Ausbrüche unter anderem in Brandenburg und Baden-Württemberg gegeben.

Nach der offiziellen Bestätigung der Tierseuche durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Donnerstagabend vergangener Woche hat der Kreis Kleve am Freitag vergangener Woche eine Allgemeinverfügung erlassen. Zur Eindämmung der Tierseuche wurde im Kreis Kleve eine Schutzzone von 3 km rund um den betroffenen Betrieb und eine Überwachungszone mit 10 km Radius angeordnet. In beiden Sperrzonen gilt eine Stallpflicht auch für private Halter, um das Geflügel von wild lebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren. Die Betriebe müssen an den Zu- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.

FLI-Präsidentin Prof. Christa Kühn blickt mit Sorge auf die aktuelle Ausbreitung der Geflügelpest. Sie bewertet das Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen als hoch. Betriebe sollten Maßnahmen zum Schutz vor Kontakt des Geflügels mit Wildvögeln und vor Weiterverbreitung zwischen Betrieben ergreifen. Die Biosicherheitsmaßnahmen müssten überprüft werden. „Wachsamkeit und die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sind nach wie vor der beste Schutz gegen die Geflügelpest“, sagte NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen. NRW arbeite bei der Bekämpfung der Geflügelpest eng mit dem Bund und weiteren Bundesländern zusammen.

Angesichts der derzeit massiven Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland hat der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) die Bundesländer dazu aufgerufen, eine Aufstallungspflicht für Geflügel „zu prüfen und gegebenenfalls anzuordnen“. Für bestimmte Haltungsformen, in denen eine Aufstallung nicht praktikabel sei, sollte eine Freilandhaltung bei vollem Versicherungsschutz aber weiter möglich sein.

AgE/el