05.06.2024

Jetzt Anträge auf Förderfähigkeit stellen

Foto: landpixel

Seit Dienstag dieser Woche können alle schweinehaltenden Betriebe, die besonders tiergerecht arbeiten, Anträge auf die Feststellung ihrer Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms „Umbau der Tierhaltung“ stellen. Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilte, ist diese Feststellung Voraussetzung einer Förderung der laufenden Mehrkosten, die mit einer besonders tiergerechten Wirtschaftsweise verbunden sind. Damit die Betriebe als förderfähig anerkannt werden könnten, müssten sie Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.

Die Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme, deren Mitgliedsbetriebe Anträge auf die Förderung ihrer laufenden Mehrkosten stellen können, gab die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) am Montag dieser Woche bekannt. Es handelt sich laut BLE um bislang rund 20 Organisationen beziehungsweise Kontrollsysteme, darunter Bioland, das Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ des Deutschen Tierschutzbundes und der Raiffeisen Viehverbund. Die Liste, die fortlaufend aktualisiert und erweitert wird, findet sich unter www.ble.de.

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung unterstützt das BMEL eigenen Angaben zufolge die Tierhalterinnen und Tierhalter, dabei ihre Höfe zukunftsfest aufzustellen. Dafür würden zum einen finanzielle Mittel für die investive Förderung bereitgestellt, mit dem die schweinehaltenden Betriebe beim besonders tiergerechten Stallum- und Stallneubau unterstützt werden. Zum anderen fördert das BMEL mit einer zweiten Stufe laufende Mehrkosten, die durch eine besonders tiergerechte Haltung entstehen können. Die Anträge werden durch die BLE bearbeitet.

Die Höhe des Zuschusses für die Förderung der laufenden Mehrkosten ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt. Bei entsprechender Einhaltung der geforderten Standards kann jährlich ein Zuschuss pro gehaltenem förderfähigen Tier (Sauen, Ferkel, Mastschweine) ausgezahlt werden. Alle Details zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie unter www.ble.de.