Kleine Schäden einfach regulieren
Kleine Schäden bis etwa 1 000 € an landwirtschaftlichen Kulturen infolge von Baumaßnahmen, Manövern, Verkehrsunfällen, Wildschäden und anderer Ereignisse treten in vielen landwirtschaftlichen Betrieben auf. Mithilfe von Richtsätzen lässt sich die Schadenshöhe schnell und unbürokratisch feststellen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt jedes Jahr die Richtsätze zur Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen auf der Grundlage aktueller Preise neu heraus. Karsten Naujoks, Landwirtschaftskammer NRW, stellt sie vor.
Für zahlreiche Bewertungsanlässe bilden die Richtsätze eine solide Berechnungsgrundlage. Allerdings stoßen sie dort an ihre Grenzen, wo besondere Umstände des Einzelfalls oder auch die Größenordnung der betroffenen Fläche eine individuelle Begutachtung und Bewertung erfordern. Einzelbetriebliche und auch regionale Besonderheiten können die Richtwerte nicht berücksichtigen. In diesen Fällen sind von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu beauftragen.
Klassische Fälle hierfür sind Bewertungen in Direktvermarktungsbetrieben, in der Saatguterzeugung und im ökologischen Landbau. Nur eine individuelle Bewertung kann bei diesen Anlässen auch etwaige schadensmindernde oder auch schadenserhöhende Umstände berücksichtigen.
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