Acker bleibt Acker
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) nimmt bei den geplanten Vereinfachungen zum Dauergrünland im Rahmen der EU-Agrarförderung Klarstellungen vor. Wie das Ressort mitteilte, sollen alle Flächen, die zum 1. Januar 2026 als Ackerland angegeben waren, dauerhaft Ackerland bleiben. Auch Flächen im fünften Zähljahr 2025 sollen nicht mehr automatisch zu Dauergrünland werden, selbst wenn sie fünf Jahre nicht gepflügt wurden. Die Umstellung soll nach Ministeriumsangaben automatisch in den Verwaltungssystemen berücksichtigt werden. Ein Zähljahr bei der Umwandlung von Dauergrünland bezeichnet dabei das jeweilige Jahr in einer fünfjährigen Frist, in der eine Ackerfläche nicht umgebrochen wurde.
Wie das Ressort erläuterte, sollen Betriebsinhaber, die weiterhin die Umwandlung in Dauergrünland ermöglichen wollen, dies bis spätestens zum 30. September einmalig für die jeweilige Fläche melden. Sinnvoll könne ein solches „Opt-out“ beispielsweise für Ersatzflächen oder bestimmte Umweltmaßnahmen sein. Die Entscheidung soll dauerhaft auch für künftige Bewirtschafter gelten und nicht nachträglich geändert werden dürfen. Über Einzelheiten des Verfahrens sollen die Länder informieren.
Eine Sonderregelung zum „Opt-out“ soll es für Flächen geben, die 2025 im fünften Zähljahr waren: Wer das „Opt-out” nutzen will, soll bis spätestens 15. Mai durch Maßnahmen wie Fruchtwechsel die Zähljahre unterbrechen müssen. Ohne eine Maßnahme zur Unterbrechung entsteht sonst bereits im Antragsjahr 2026 Dauergrünland. Die vorgesehenen Neuregelungen zum Dauergrünland soll nur im EU-Förderrecht gelten. Wie das BMLEH betonte, soll Landesrecht weiterhin vorsehen können, dass nach fünf Zähljahren Dauergrünland entsteht. Diese Vorgaben müssten die Landwirte bei ihrer Entscheidung beachten.
AgE
