Antragsverfahren wird angepasst
Ab 1. August gelten neue Förderrichtlinien Wolf
Das Land NRW unterstützt weiterhin insbesondere Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhalter mit der Finanzierung gezielter Präventionsmaßnahmen nach den Förderrichtlinien Wolf, um wirtschaftliche Schäden durch den Wolf zu vermeiden. Eine Verfahrensänderung soll zur schnelleren Bearbeitung der Anträge auf Präventionsmaßnahmen beitragen. Ab dem 1. August wird das Antragsverfahren zur Förderung dieser Maßnahmen neu strukturiert.
Verpflichtende Beratung
Um Antragstellende noch besser unterstützen zu können, startet das Antragsverfahren zukünftig mit einem Beratungs- und Informationsgespräch durch die Herdenschutzberatung. Im darauffolgenden Prozess der Antragsmithilfe werden die Antragsunterlagen gemeinsam vorbereitet und die notwendige fachliche Stellungnahme durch die Herdenschutzberatung erstellt.
Im Anschluss ist der Antrag zusammen mit den erforderlichen Bescheinigungen und Nachweisen bei der jeweils zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer einzureichen. Bewilligungsbehörde ist der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter. Das neue Verfahren soll den Prozess für die Antragstellenden und Prüfenden erleichtern, sodass sich Rückfragen deutlich verringern können.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden für Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltungen unter anderem:
- die Optimierung und Neuanschaffung wolfsabweisender Schutzzäune inklusive Zubehör;
- die Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde.
Die Mindestförderung für Präventionsmaßnahmen liegt bei 200 €.
Alle Formulare und weitere Hinweise zum Antragsverfahren gibt es auf der Website www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Förderung. Termine mit der Herdenschutzberatung können per E-Mail an herdenschutz@lwk.nrw.de oder telefonisch unter 0 29 45/98 98 98 vereinbart werden.
Landwirtschaftskammer NRW
