11.03.2026

Auf Rote Gebiete verzichten

Foto: landpixel

AMK: B-Länder setzen auf betriebliche N-Obergrenze

Einen Verzicht auf die Ausweisung Roter Gebiete mit zusätzlichen Düngeanforderungen schlagen Bayern und Sachsen-Anhalt vor. In einem gemeinsamen Beschlussvorschlag für die kommende Agrar­­ministerkonferenz (AMK) begründen die beiden unionsgeführten Länder ihren Vorstoß damit, dass die Festlegung besonders nitratbelasteter Gebiete auch zukünftig keine Akzeptanz bei den Betroffenen finden und weitere Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen würde. Die Länder räumen allerdings ein, dass dieser Systemwechsel „weg von den Roten Gebieten“ „erheblichen Abstimmungsbedarf“ mit der EU-Kommission erfordere. An der Erarbeitung des Konzepts war auch Nordrhein-Westfalen beteiligt. Die AMK findet vom 18. bis 20. März 2026 in Bad Reichenhall statt.

An die Stelle der bestehenden Dünge­regeln sollte den drei Ländern zufolge eine betriebliche Stickstoff-Obergrenze treten. Die soll den Nährstoffbedarf der angebauten Kulturen decken und durch die Nutzung von vorhandenen Datengrundlagen wie dem Integrierten Ver­waltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und dem Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier) kontrolliert werden. Die nicht kontrollierbare Stickstoffdüngung der Einzelflächen soll der Betrieb eigenverantwortlich nach guter fachlicher Praxis machen. Das Konzept sieht ferner vor, dass Biogasbetriebe eine Biogasbilanz erstellen sollen, Betriebe mit mehr als drei Großvieheinheiten je ha eine Stallbilanz. Ergänzend zur Meldung der Wirtschaftsdüngeraufnahme und -abgabe soll der Agrar­­handel jährlich den jeweils von einem Betrieb eingekauften Mineraldünger melden. Schließlich soll ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie aufgelegt werden.

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gehen eigenen Angaben zufolge davon aus, dass mit einer solchen Kombination aus bedarfsgerechter, betrieblicher Stickstoff- sowie Phosphat-Obergrenze, deren konsequenter Kon­trol­le sowie einem flankierenden Monitoring zur Maßnahmenwirkung wesentliche Ziele erreicht werden können. Auf diese Weise, so heißt es in dem Vorschlag, würden die EU-rechtlichen Vorgaben erfüllt, werde die bürokratische Belastung für die Landwirte gegenüber dem Status quo gesenkt und seien weitere Verbesserungen beim Gewässerschutz zu erwarten.

AgE