24.04.2025

Berufskrankheit Parkinson: Staat muss einspringen

Foto: imago/Zoonar

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Forderung nach zusätzlichen Bundesmitteln für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) bekräftigt. „Sollte es zur Einführung der neuen Berufskrankheit ‚Parkinsonsyndrom durch Pestizide‘ kommen, wäre es angemessen, die Kosten gesamtgesellschaftlich zu tragen“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe (AgE). Für ihn steht außer Frage, dass der Staat die mit der Erkrankung einhergehenden finanziellen Folgen zu tragen hat, sollte die Erkrankung tatsächlich durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hervorgerufen worden sein, die zum Zeitpunkt der Anwendung hierzulande zugelassen waren. „Die beitragszahlenden Unternehmen in der Berufsgenossenschaft dürfen nicht allein für die Folgen der oft Jahrzehnte zurückliegenden Erkrankungsursachen haftbar gemacht werden“, so Krüsken.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bearbeitet eigenen Angaben zufolge gegenwärtig knapp 3 000 Anträge von Versicherten. Entscheidungen auf Anerkennung sind noch nicht ergangen. SVLFG-Vorstandsvorsitzender Martin Empl hatte vor einigen Monaten gesagt, davon würden möglicherweise bis zu 80 % bewilligt. In diesem Fall kämen auf die Berufsgenossenschaft zusätzliche Kosten in dreistelliger Millionenhöhe zu, die jährlich aufzubringen seien. Die SVLFG hatte die Risikobeiträge zuletzt vorsorglich um durchschnittlich 20 % angehoben.

Krüsken trat dem Eindruck entgegen, der Bauernverband wehre sich gegen eine finanzielle Unterstützung der Betroffenen: „Für den DBV ist es selbstverständlich, dass durch die Berufsausübung verursachte Erkrankungen von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen und die an Parkinson Erkrankten eine bestmögliche Versorgung erhalten.“ Allerdings müsse wie bei jeder anderen Berufskrankheit auch zuvor geprüft werden, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Berufsausübung und der Erkrankung bestehe oder ob die Erkrankung auf einem Allgemeinrisiko beruhe.