24.04.2024

BMEL beruft Beirat Pflanzenschutz

Foto: BMEL/Janine Schmitz/Photothek

„Der „Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz“ (NAP) verfolgt das Ziel, die Risiken von Pflanzenschutzmitteln weiter wirksam zu reduzieren.“ So leitet die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Pressemitteilung ein, mit der sie über die Berufung des wissenschaftlichen Beirats zum NAP informiert. Bundesminister Özdemir lege viel Wert darauf, dass die Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz wissenschaftlich begleitet werde. Ihm zufolge gehören Beirat Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen an ­– „vom Agrarökonom über Phytomedizinerinnen bis zum Umwelttoxikologen“. Sie hätten die Aufgabe, „in den nächsten fünf Jahren gut und ausgewogen“ zu beraten, „wie das Schützen und das Nutzen beim Pflanzenschutz erfolgreich und praxistauglich Hand in Hand gehen können. Und wie es den Landwirtinnen und Landwirten gelingt, Kulturpflanzen nachhaltig gesund zu erhalten und gleichzeitig stabile Erträge und gute Qualitäten zu erzeugen.“

Das übergeordnete Ziel des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz ist laut BMEL, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu reduzieren. Diese Zielsetzung gehe konform mit der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden.

Kritiker befürchten indes, dass über den NAP national Verschärfungen ins Haus stehen, die über den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag einer Sustainable Use Regulation (SUR) hinausgehen. Dieser war bekanntlich schließlich im EU-Parlament gescheitert. Tatsächlich haben die die Mitglieder des künftigen NAP-Beirats mehrheitlich ihre Forschungsschwerpunkte mehr auf Fragen der Ökotoxikologie oder des Ökologischen Landbaus.

ds