Ausnahmegenehmigungen für die Freilandanwendung von Pflanzenschutz-wirkstoffen ohne Zulassungen dürften in der Europäischen Union erstmal der Vergangenheit angehören. Das folgt nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Notfallzulassungen für Neonikotinoide zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut, das im Januar im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens gefällt worden war. Die Mitgliedstaaten stehen der Kommissionsbeamtin Claire Bury zufolge jetzt in der Pflicht, in der Bearbeitung befindliche oder bereits erlassene Notfallzulassungen zu überprüfen und gegebenenfalls auf Basis des nationalen Rechts zu widerrufen.

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