Bund in der Pflicht
Nitrat: Urteil zum Gewässerschutz
Die Bundesregierung muss ein dem Düngegesetz genügendes nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Mittwoch vergangener Woche in Leipzig entschieden. Die mündliche Verhandlung zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte bereits am 25. September stattgefunden, nun ist das Urteil verkündet worden.
Die Düngeverordnung als solche reicht laut dem obersten Verwaltungsgericht nicht aus, um die Anforderungen aus § 3a Abs. 1 des Düngegesetzes zu erfüllen. Darin steht, dass ein nationales Aktionsprogramm zum Gewässerschutz zu erarbeiten ist, auch um der EU-Nitratrichtlinie zu genügen. Das Aktionsprogramm müsse geeignet sein, um den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 mg Nitrat pro Liter enthalte, betonte das BVerwG. Das neu zu erstellende Aktionsprogramm müsse anschließend in die Beratungen zur Novelle der Düngeverordnung einbezogen werden, heißt es weiter aus Leipzig.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht das aktuelle Düngerecht durch das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache nicht infrage gestellt. „Die Klage der Deutschen Umwelthilfe geht an der Realität vorbei“, erklärte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet. Die umfassenden Anpassungen des Düngerechts, insbesondere der Düngeverordnung, als nationales Maßnahmenpaket in den letzten Jahren seien „vollkommen ausgeblendet“ worden. Die Vorgaben seien mehrfach verschärft worden, um den Gewässerschutz wirksam zu stärken. Dass die Europäische Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der jüngsten Novelle des Düngerechts eingestellt hat, wertet der DBV als eindeutigen Beleg für die Rechtskonformität.
Erich Gussen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands (RLV), sieht in dem Urteil einen berechtigten Impuls, das zu erstellende Nationale Aktionsprogramm in die bevorstehende Novellierung der Düngeverordnung einzubeziehen. Er betonte, „dass die Fokussierung der Bundesregierung auf ordnungsrechtliche Vorgaben nicht zielführend gewesen ist“. Die Vielzahl an Verboten habe zu unsachgemäßen Regelungen geführt, die in der Praxis Mangelernährung bei Pflanzen verursachen und die Qualität heimischer Erzeugnisse im internationalen Vergleich deutlich zurückfallen lassen.
ds/AgE
