25.02.2026

CDU lässt beim Mindestlohn nicht locker

Foto: imago/Rainer Unkel

Neues Rechtsgutachten könnte zu anderem ­Ergebnis kommen

Die CDU fordert, Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen und für sie eine gesonderte Regelung zu schaffen. Einen entsprechenden Antrag des CDU-Bezirksverbandes Südbaden hat der Bundesparteitag der Christdemokraten am vergangenen Samstag in Stuttgart beschlossen. Damit gingen die Delegierten über die Empfehlung der Antragskommission hinaus. Die hatte lediglich vorgeschlagen, den Antrag an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur weiteren Diskussion zu überweisen.

Den Hintergrund könnte möglicherweise ein Rechtsgutachten bilden, das mehrere Verbände unter Federführung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) bei dem Tübinger Arbeitsrechtler Prof. Christian Picker in Auftrag gegeben haben und dessen Ergebnisse in Kürze vorgelegt werden sollen. Nicht auszuschließen ist, dass das Picker-Gutachen zu einem anderen Ergebnis kommt, als eine interne juristische Stellungnahme des Bundeslandwirtschaftsministeriums aus dem Frühsommer vergangenen Jahres. Den Ministerialbeamten zufolge ist eine Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für die Landwirtschaft rechtlich nicht zulässig. Deshalb hatte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer im vergangenen Jahr den Forderungen nach einer Ausnahme für die Landwirtschaft beim Mindestlohn eine Absage erteilt.

DBV-Präsident Joachim Rukwied zeigte sich zufrieden mit dem Parteitagsbeschluss. Für ihn ist die Entscheidung der CDU zum Mindestlohn ein wichtiger Schritt. Jetzt gelte es, auf den Koalitionspartner einzuwirken, um ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen.

Die SPD lehnt ebenso wie die Gewerkschaften eine Aufweichung des Mindestlohns bislang kategorisch ab. „Unsere Betriebe müssen wieder wettbewerbsfähig werden“, mahnte aber der Bauernpräsident. Wer auch zukünftig Obst, Gemüse und Wein aus Deutschland haben möchte, müsse die Landwirtschaft jetzt entlasten.

AgE