Diese Entscheidung bringt mehr Handlungsspielraum
Bei Importstandards sind die einzelnen EU-Mitgliedstaaten laut eines neuen Urteils aus Frankreich nicht machtlos
Um importierte Lebensmittel den europäischen Produktionsstandards zu unterwerfen, können die Mitgliedstaaten zumindest in begrenztem Umfang eigene Maßnahmen ergreifen. Das demonstriert ein höchstrichterliches Urteil aus Frankreich. Dort muss importiertes Obst und Gemüse seit Januar frei von Rückständen mehrerer in der EU verbotener Pflanzenschutzwirkstoffe sein.
Eine Beschwerde gegen diese Spiegelklausel hat das oberste Verwaltungsgericht nun abgewiesen. Nach Einschätzung der Richter hat die Regierung auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage und im Einklang mit dem geltenden Recht gehandelt. Den Mitgliedstaaten sei es erlaubt, entsprechende Schritte zum Schutz der eigenen Bevölkerung einzuleiten.
Laut dem Verband der Obst- und Gemüseimporteure würden Händler durch die Importvorgaben zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt. Auch die Vereinbarkeit mit EU-Recht wurde bezweifelt und daher eine juristische Entscheidung angestrebt.
Die französische Regierung hatte die Spiegelklauseln eingeführt, als neue Bauernproteste in der Luft lagen. Für zusätzlichen Druck sorgte seinerzeit der bevorstehende Abschluss der Verhandlungen über die endgültige Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten. Der Widerstand gegen das Abkommen war immer wieder auch mit den unterschiedlichen Produktionsstandards begründet worden.
In Sachen Spiegelklauseln ist Frankreich in den vergangenen Jahren immer wieder vorgeprescht. Seit 2023 dürfen Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Drittstaaten nicht mehr eingeführt werden, wenn bei der Erzeugung Antibiotika zur Wachstumsförderung oder zur Leistungssteigerung eingesetzt wurden. 2016 hatte Frankreich ein Importverbot für Kirschen aus Ländern verhängt, in denen die Behandlung mit dem Wirkstoff Dimethoat möglich war, nachdem Paris keine Notfallzulassung für das Insektizid mehr erteilt hatte.
AgE
