E-Rechnung: Ein weiterer Schritt in die digitale Zukunft
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Heidrun Gerwin-Wegener, Landwirtschaftskammer NRW, erklärt, worauf Landwirte achten müssen. Das Wichtigste ist jetzt: Jeder Betrieb benötigt ein E-Mail-Postfach.
Welche weiteren Schritte jeder Betrieb umsetzen muss, hängt davon ab, wie digital der Betrieb bei der Belegbearbeitung im Rahmen der Buchführung bereits ist. Wer bislang seine Buchführung ausschließlich in Papierform erledigt, muss sich gänzlich umstellen. Betriebe, die bereits mit digitaler Belegablage vertraut sind, haben es vielleicht etwas leichter, müssen sich aber auch mit neuen digitalen Arbeitsprozessen und Programmfunktionen auseinandersetzen.
Die E-Rechnungspflicht gilt im B2B-Bereich, also bei der Rechnungsstellung von Unternehmen zu Unternehmen. B2B steht dabei für Business to Business. Der Gesetzgeber hat verschiedene Phasen vorgesehen, damit die Unternehmen genügendZeit für die Umsetzung haben.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmenin Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die revisionssichere Ablage gilt bereitsseit Längerem. In einer Übergangsphasebis Ende 2026 sind Papierrechnungen und andere elektronische Formate wie PDF oder JPEG grundsätzlich noch erlaubt. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800 000 € sogar bis Ende 2027.
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