Geldsegen in der Ersten Säule
Referentenentwurf zu den Direktzahlungen verspricht Aufstockungen
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) will die Direktzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im kommenden Jahr maßvoll erhöhen. Den landwirtschaftlichen Betrieben soll damit angesichts der schwierigen Lage auf den Düngemittelmärkten unter die Arme gegriffen werden. Insgesamt stehen im kommenden Jahr zusätzliche 737 Mio. € innerhalb der ersten Säule zur Verfügung. Davon will das Agrarressort im kommenden Jahr jedoch nur knapp 200 Mio. € ausgeben, der Rest soll nach Plänen des BMLEH zunächst zurückgehalten und erst in der neuen GAP-Förderperiode ab 2028 verausgabt werden. Das geht aus einem noch nicht zwischen den Ressorts abgestimmten Referentenentwurf zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes hervor, der dem Pressedienst Agra-Europe (AgE) vorliegt und der sich aktuell in der Verbändeanhörung befindet.
Erklärt werden kann der Geldsegen damit, dass seit 2023 jährlich Mittel aus der Ersten in die Zweite Säule umgeschichtet wurden. Diese Regelung galt allerdings nur bis einschließlich 2026 und nicht mehr für das letzte Antragsjahr der laufenden GAP, in der Ersten Säule verbleiben folglich mehr Gelder. Zudem können die EU-Mitgliedstaaten im Zuge des europäischen Düngemittelpakets die Zuweisung für die Direktzahlungen 2027 erhöhen. Der Referentenentwurf des BMLEH sieht vor, diese rechtliche Option zu nutzen.
Mit scharfer Kritik reagiert der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die Pläne des BMLEH, Finanzmittel aus der GAP vorerst zurückzustellen. „Die Bundesregierung darf in der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft keinen einzigen verfügbaren € der europäischen Agrarpolitik zurückhalten“, forderte Bauernpräsident Joachim Rukwied.
Brisant ist auch: Das BMLEH begründet die Zurückstellung der Mittel damit, dass das GAP-Budget ab 2028 absehbar sinken dürfte. Und zwar nicht nur, weil bereits der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission darauf hinauslaufe, sondern auch, weil sich die deutsche Bundesregierung obendrein für weitere horizontale Kürzungen im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) einsetze.
AgE
