Große Wasserlachen – was nun?
Die ergiebigen Niederschläge der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass auf vielen kürzlich mit Wintergetreide bestellten Flächen zum Teil Wasser steht. Warum dieses oft nicht einfach abgeleitet werden darf, erklärt Dr. Jonas Hett, Landwirtschaftskammer NRW.
Abhängig von der Größe der Wasserlachen und der Dauer der anaeroben Bedingungen kann es schnell zu signifikanten Pflanzenverlusten und damit Ertragseinbußen kommen. Wurde unmittelbar vor den Regenereignissen noch eine Herbizidmaßnahme durchgeführt, so ist das Ableiten von angestautem Oberflächenwasser in angrenzende Gräben oder Vorfluter gemäß der guten fachlichen Praxis nicht gestattet. Hierdurch kann es schnell zu einer ungewollten Verlagerung von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen in angrenzende Oberflächengewässer kommen. Prinzipiell sind hiervon alle Pflanzenschutzmittelwirkstoffe betroffen. Besonders gefährdet sind jedoch Wirkstoffe, die eine hohe Wasserlöslichkeit und eine geringe Bodenabsorptionsrate besitzen. Hierzu zählen zum Beispiel die Wirkstoffe Prosulfocarb und Chlortoluron, die sich in einigen Herbiziden befinden und im Herbst zur Unkrautbekämpfung im Getreide eingesetzt werden können. Aus diesem Grund sind bei der Anwendung solcher Wirkstoffe auch einige Spezialauflagen zu beachten.
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