„Heil gefährdet Wettbewerbsfähigkeit“
Der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer und die Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschafts-Verband lehnen die jüngsten Forderungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns entschieden ab. Aktuell liegt der Mindestlohn nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission bei 12,41 € pro Stunde, zum 1. Januar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 12,82 €. Mit Verweis auf eine EU-Richtlinie plädiert der Minister für eine Anhebung auf bis zu 15 € im Jahr 2026. Aus Sicht der beiden Verbände wäre dies eine untragbare Belastung für die Landwirtschaft, insbesondere für die rheinischen Sonderkulturbetriebe im Bereich Obst- und Gemüseanbau. Sie werten das als weiteren Versuch, in die Arbeit der Mindestlohnkommission einzugreifen.
„Die Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Markt sind für deutsche Landwirte durch die hohen Mindestlöhne deutlich härter als in vielen anderen EU-Ländern“, erklärt Georg Boekels, Präsident des Provinzialverbandes, der darauf verweist, dass die Hauptkonkurrenten in Südeuropa und Nordafrika unter deutlich niedrigeren Lohn- und Sozialstandards produzieren. Eine derartige Erhöhung des Mindestlohns würde für viele Betriebe das wirtschaftliche Aus bedeuten. Johannes Brünker, Vorsitzender der RLV-Arbeitgebervereinigung, macht zudem deutlich, dass die rheinischen Sonderkulturbetriebe bereits jetzt mit erheblichen Mehrkosten aufgrund steigender Energie- und Betriebsmittelpreise konfrontiert sind. Brünker warnt davor, dass der Anbau von Obst und Gemüse in Deutschland langfristig nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Brünker und Boekels machen zudem auf die negativen Auswirkungen auf Verbraucher und Umwelt aufmerksam.