Höhere Prämien, einfachere Regeln
Kabinett gibt grünes Licht für Änderungen an der Umsetzung der Öko-Regelungen
Abermals steht die Bundesregierung vor der Aufgabe, die Öko-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu vereinfachen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte dazu dem Kabinett die fünfte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vorgelegt, die anschließend dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet wurde.
Angepasst werden sollen unter anderem die Öko-Regelungen 1b und c, Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland und in Dauerkulturen. In den Saatgutmischungen sollen künftig weitere Arten über die vorgegebene Blühliste hinaus enthalten sein können. Auf diese Weise können dann etablierte Saatgutmischungen verwendet werden. Bei der Öko-Regelung 1d – Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland – soll klargestellt werden, dass nur in jedem zweiten Jahr eine landwirtschaftliche Tätigkeit stattfinden muss. Zudem sollen Prämienstufen angehoben werden: Die erste von 900 auf 1 000 €/ha und die zweite von 400 auf 450 €/ha. Bei der Öko-Regelung 4 –Extensivierung des Dauergrünlands – soll die Anwendung des Großviehberechnungsschlüssels vereinfacht werden. Analog zur Regelung für Lämmer bei Schafen und Ziegen sollen künftig Kälber von Dam- und Rotwild von den angegebenen Großvieheinheiten für die Kategorien Damwild und Rotwild eingeschlossen sein. Schließlich sollen bei gekoppelten Direktzahlungen Meldepflichten vereinfacht werden. Laut Verordnung müssen die Kennzeichnung und Registrierung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen künftig spätestens am letzten Tag des Haltungszeitraums erfolgt sein.
AgE
