Kabinett will’s einfacher
Entbürokratisierungs- und Beschleunigungspaket
Die Standortbedingungen in Nordrhein-Westfalen verbessern und den Bürgerinnen und Bürgern einen effektiveren und transparenteren Verwaltungsapparat bieten – diese Absicht verfolgt ein Maßnahmenpaket, auf das sich die Landesregierung von NRW vergangene Woche in einer Kabinettssitzung verständigt hat. Hauptziele des Pakets sind laut Mitteilung der Staatskanzlei die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahren durch den Abbau bürokratischer Hürden. Ministerpräsident Hendrik Wüst bezeichnete es als das „umfangreichste Paket zum Abbau von Bürokratie seit vielen Jahren“.
Das Paket umfasst eine Reihe von Handlungsbereichen. Unter anderem sollen Berichtspflichten gegenüber Landesbehörden gestrichen werden, um Bürokratiekosten zu vermeiden. Außerdem sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, was vor allem Infrastrukturmaßnahmen des Straßen- und Wegebaus, aber auch den Ausbau von Stromnetzen betrifft. Das Vorgehen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen sieht die Landesregierung dabei als vorbildlich an. Deswegen strebt sie an, dieses auf weitere Vorhaben im Anwendungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu übertragen.
Besondere Relevanz für Land- und Forstwirtschaft dürfte der Punkt „Vereinfachungen im Landesnaturschutzgesetz NRW“ haben. So will die Landesregierung etwa eine Auffangzuständigkeit der höheren Naturschutzbehörden zur Sicherung von Natura-2000-Gebieten bei fehlender oder unzureichender Sicherung durch einen Landschaftsplan schaffen. Die soll eine ausreichende Sicherung von Natura-2000-Gebieten gewährleisten, um den europarechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Kabinettsvorlage sieht unter dem Motto „Qualität vor Quantität bei Ausgleichsmaßnahmen“ zudem eine räumliche Sicherung von Flächen vor, die sich „wegen ihrer Qualität in besonderer Weise zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, zur Verwendung von Ersatzgeldern oder von Mitteln aus Artenhilfsprogrammen eignen“. Dies habe großes Potenzial für eine einfachere, schnellere und effektivere Umsetzung, die auch den Biotopverbund stärken könnte. Mittels Harmonisierung mit dem Bundesnaturschutzgesetz soll außerdem der Schutzstatus von Streuobstwiesen festgeschrieben werden.