Keine Mehrheit für Aufhebung
Bundesrat stimmt Fristverlängerung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu
Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Verlängerung der Übergangsfrist zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bis zum 1. März 2026 zugestimmt. Eine mögliche Aufhebung des Gesetzes, wie sie eine Mehrheit der unionsregierten Länder im Agrarausschuss gefordert hatte, fand in der Plenarsitzung keine Mehrheit.
In der Sitzung bezweifelten sowohl der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk als auch sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, dass eine Überarbeitung des Gesetzes gelingen könne. Notwendig sei stattdessen ein echter Neustart. Aus Sicht der niedersächsischen Ressortchefin Miriam Staudte wäre eine Aufhebung des Gesetzes ein falsches Signal. Sie wies darauf hin, dass sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch der Lebensmitteleinzelhandel an der staatlichen Kennzeichnung festhalten wollten. Die Bundesregierung werde die Länder und die Wirtschaft eng in die anstehende Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes einbeziehen, versicherte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Breher.
In seiner Entschließung betont der Bundesrat, dass die Verlängerung der Übergangsregelung nur ein erster Schritt sein könne. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz weise in seiner vorliegenden Fassung gravierende Schwachstellen und Lücken auf und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Tierhaltung vor. Aufgeführt werden die seit Langem diskutierten Mängel wie eine fehlende Gleichbehandlung in- und ausländischer Produkte oder die unzureichenden Möglichkeiten des Downgradings, also der Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsstufen unter der Bezeichnung einer niedrigeren, wenn das Fleisch zeitweise aus Absatzgründen nicht vermarktet werden kann.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekennt sich unterdessen zu einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. „Tierhaltungskennzeichnung muss stattfinden, und zwar möglichst flächendeckend, mit Einbeziehung aller Marktteilnehmer und Verarbeitungserzeugnisse“, erklärt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Er betont zugleich, dass die Tierhaltungskennzeichnung „bundeseinheitlich, praxistauglich und ohne überflüssige Bürokratie“ umgesetzt werden müsse. Dafür müsse das Gesetz grundlegend überarbeitet werden.
AgE
