16.07.2025

Leak zur GAP-Reform

Foto: imago/Chromorange

Wohl nur noch ein Fonds, Direktbeihilfen werden vermutlich ­bleiben – aber mit einer Obergrenze

Die aus der EU-Kommission bisher spärlich durchgesickerten Pläne, was eine Verschmelzung von Erster und Zweiter Säule angeht, könnten Realität werden. Das geht zumindest aus einem Leak über einen Verordnungsentwurf zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 hervor. Noch ist nichts endgültig in trockenen Tüchern. Denn bis zur offiziellen Vorstellung am Mittwoch (16.7.) sind noch Änderungen an dem Text möglich, der dem Pressedienst Agra-Europe (AgE) vorliegt.

Darüber hinaus ist durchgesickert, dass die GAP-Verordnung zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) nun bereits diese Woche präsentiert werden soll. Laut dem vorliegenden Entwurf, der die bisherige horizontale und Strategieplanverordnung zusammenzufassen scheint, ist demnach ein sogenannter nationaler und regionaler Fonds (NRPF) geplant. Hiervon erwartet die Kommission deutliche Verwaltungsvereinfachungen. Bisher unterschiedliche Regeln der verschiedenen Agrar­fonds sollen nun vereinheitlicht werden.

Mehr Flexibilität

Zudem soll den Mitgliedstaaten deutlich mehr Mitsprache bei der Ausgestaltung ihrer Agrar­politik gegeben werden. Als Vorbild nennt die Brüsseler Behörde die mit der aktuellen GAP eingeführten nationalen Strategiepläne, die nun weiterentwickelt würden. Die Zeiten für einen „One-Size-Fits-All-Ansatz“ seien definitiv vorbei, heißt es in dem Dokument. Mitgliedstaaten könnten mit dem neuen Modell nach 2027 sehr viel flexibler auf die jeweiligen Herausforderungen reagieren.

Unklar scheint derweil, inwieweit die Agrar­fonds mit dem bisherigen Kohäsionsfonds verschmolzen werden sollen. Eine Antwort da­rauf dürfte es am Mittwoch dieser Woche geben. Dann sollen auch die Details zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) präsentiert werden.

Direkthilfen noch unklar

Das vorliegende GAP-Leak macht klar, dass es weiterhin eine Einkommensstützung geben soll. Gemeint sind Direktzahlungen und produktionsgekoppelte Beihilfen. Ebenso ist auch ein Mindestanteil hierfür vorgesehen. Wie hoch dieser Anteil am Ende ausfallen wird, ist aktuell offenbar selbst vielen Beamten in der Generaldirektion für Landwirtschaft (DG AGRI) der EU-Kommission unklar. Hierüber soll dem Vernehmen nach wohl in Kürze auf höherer Ebene außerhalb der DG AGRI entschieden werden. Der MFR dürfte dann für Klarheit sorgen.

Bei der Verwendung des übrigen Anteils soll den Mitgliedstaaten nun offenbar sehr viel mehr Freiheit als bisher eingeräumt werden. Festgeschrieben werden soll demnach, dass unter anderem Gelder in ein anreizbasiertes System investiert werden sollen. Ziel sei es die Klima- und Umwelt sowie die Biodiversitätsziele mit den EU-Agrar­geldern weiter zu unterstützen. Auch Jung- und Kleinlandwirten soll finanziell stärker unter die Arme gegriffen werden. Bei Kleinlandwirten sollen dem vorliegenden Text zufolge bis zu 3 000 € Pauschalzahlungen möglich sein. Auch sollen die nationalen Regierungen Krisenzahlungen möglich machen können.

Für all diese Vorhaben soll auch der Wettbewerbsfonds je nach Willen der Mitgliedsländer angezapft werden dürfen. Dies ist laut einer Mitteilung der EU-Kommission zum MFR nach 2027 einer von drei Hauptfonds im künftigen MFR. Daneben soll es noch den EU-Strukturfonds, der große Teile des Agrar­budgets enthalten wird, sowie ein Außen- und Sicherheitsfonds geben.

Kappung ab 100 000 €?

Bemerkenswert ist, dass EU-Agrar­kommissar Christophe Hansen bei der Kappung einen sehr ambitionierten Ansatz zu verfolgen scheint. Eine stufenweise Minderung ist zumindest dem Leak nach bereits bei vergleichsweise niedrigen flächenbezogenen Zahlungen geplant. Demnach soll Betrieben, die jährlich 20 000 bis 50 000 € erhalten, die Hektarzahlungen um 25 % gekürzt werden. Empfänger, die im Jahr 50 000 bis 75 000 € erhalten, sollen demnach die Hektarbeihilfen in diesem Bereich um 50 % gekürzt werden. Alle Flächenzahlungen ab 75 000 € jährlich würden zu 75 % gekürzt, wobei die absolute Kappungsgrenze bei 100 000 € liegen soll.

Dem Leak zufolge sind diese Zahlen, sollten sie von den Co-Gesetzgebern bestätigt werden, obligatorisch. Die Kommission stellt zumindest in dem vorliegenden Entwurf klar, dass dies auch für sämtliche Agrar­holdings gilt. Betriebe, die keinen Beitrag zur Erzeugung landwirtschaftlicher Güter beitragen, sollten gar keine Beihilfen aus der GAP erhalten. Ausgenommen sind Kleinbetriebe, die ein Mindestmaß an Agrar­aktivitäten aufweisen können.

Ab 2032 sollen Landwirte, die das jeweilige nationale Renteneintrittsalter erreicht haben und zudem eine Pension erhalten, keine EU-Agrar­hilfen mehr bekommen dürfen. Hier handelt es sich um eine Forderung vieler Junglandwirte, die zuletzt auf das aus ihrer Sicht bestehende Problem, dass Direktzahlungen als Rentenersatz missbraucht würden, hingewiesen hatten. Dies behindere für viele Jungbauern und andere Neueinsteiger den Zugang zu Land.

Aktuelle Meldungen dazu werden online unter www.lz-rheinland.de und kommende Woche in der LZ veröffentlicht.

AgE