29.07.2026

Mehr AFP-Gelder geplant

Foto: landpixel

Niedersachsen stockt die Fördergelder für den Umbau der Tierhaltung auf. Das hat das Landwirtschaftsministerium in Hannover am Mittwoch vergangener Woche mitgeteilt. Vorbehaltlich der Zustimmung im Landtag sollen im Landeshaushalt 2027/28 insgesamt 20,7 Mio. € mehr für das Agrarinvestitionsför­derungs­programm (AFP) bereitgestellt werden, über das Niedersachsen Investitionen in eine besonders tiergerechte Landwirtschaft fördert. Branchenkenner sehen in den AFP-Auflagen für Schweinehalter allerdings zu hohe Hürden für eine Förderung.

Konkret sollen im AFP laut Ministerium 2027 zu den regulär eingestellten 17,0 Mio. € noch 15,5 Mio. € hinzukommen. Für 2028 ist eine Erhöhung um 5,2 Mio. auf dann 22,2 Mio. € geplant. Ressortchefin Miriam Staudte will vor allem den Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern, den Niedersachsen bislang als einziges Bundesland auf den Weg gebracht hat, und den Umbau in der Schweinehaltung fördern. Hilfen für Schweinehalter waren nach dem Aus des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung (BUT) wieder in das AFP aufgenommen worden.

Ob das AFP in Niedersachsen für Schweinehalter tatsächlich eine Alternative zum BUT ist, erscheint Branchen­experten aber als fraglich. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wies jetzt zum Beispiel da­rauf hin, dass neue Sauen- und Mastschweineställe für eine Förderung immer über Außenklima verfügen müssten. Und es gebe viele weitere Eingangsvoraussetzungen, die im BUT nicht gefordert seien und den Zugang nach derzeitigen Vorgaben insbeson­dere für schweinehaltende Betriebe erschwerten. Als Beispiel nennt die Kammer unter anderem, dass die Betriebe eine Grenze von 2 Großvieheinheiten (GV) pro ha mit entsprechendem Flächennachweis für zwölf Jahre einhalten sollen. Im BUT kann dagegen die Wirtschaftsdüngerverbringung angerechnet werden. Insbesondere für die oftmals flächenarmen Sauenhalter sei das Vorhalten der Fläche für diese GV-Grenze ohne Anrechnung der Wirtschaftsdüngerverbringung für zwölf Jahre nicht darstellbar, so die Kammer.

AgE


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