12.11.2025

Mehr Schutz vor der Geflügelpest

Foto: landpixel

Leitfaden für zusätzliche Prävention in NRW neu abgeschlossen

Die Geflügelpest ist längst noch nicht gebannt. Es gibt ständig neue Fälle bei Wildtieren und in Geflügelhaltungen. In NRW wurde der Erreger der Geflügelpest seit Ende September in mehreren Geflügelhaltungen nachgewiesen: drei größere Betriebe in den Kreisen Paderborn und Kleve, eine Haltung im Rhein-Erft-Kreis sowie eine kleine Hobbyhaltung im Kreis Soest. Zudem wurde die Erkrankung bei Wildvögeln in mehreren Kommunen im Land festgestellt.

Um die Branche weiter zu schützen, ist auf Initiative des NRW-Landwirtschaftsministeriums eine gemeinsame Branchenvereinbarung mit umfangreichen Präventionsmaßnahmen gegen weitere Einträge und die Verbreitung der Geflügelpest abgeschlossen worden. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, haben diesen Leitfaden das Land sowie die beiden NRW-Landwirtschaftsverbände, der Geflügelwirtschaftsverband NRW, die Landesvereinigung Ökologischer Landbau, die Landwirtschaftskammer NRW, die Rassegeflügelzuchtvereine Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die Tierärztekammern unterzeichnet. Die Vereinbarung ist zunächst bis Ende Januar 2026 in Kraft und kann nach Bewertung der Seuchenlage erforderlichenfalls um weitere drei Monate verlängert werden.

„Im Kampf gegen die Geflügelpest handeln wir Hand in Hand mit der Landwirtschaft, der Geflügelwirtschaft und den Veterinärbehörden. Nach wie vor ist der beste Schutz gegen die Geflügelpest die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Nur so können Geflügelhalter ihre Haus- und Nutztiergeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen“, betont NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen.

In den sechs Punkten des Leitfadens geht es unter anderem um Hygienevorschriften und Kontaktregeln für Hausgeflügel und Wildvögel, das Beachten der Stallpflichten, schnelle Tests durch Tierärzte bei Verdachtsfällen und Einschränkungen bei Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten.

Wegen des andauernden Risikos eines Eintrags der Geflügelpest verpflichten sich alle beteiligten Akteure zu erweiterten Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben und zusätzlichen regelmäßigen Untersuchungen in Geflügelbeständen. Ziel ist, einen Viruseintrag in Geflügelbestände frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung des Virus insbesondere durch Hausgeflügelverkäufe oder Personenkontakte zu verhindern.

Weitere Hinweise zum Umgang mit der Geflügelpest und der Leitfaden sind beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) unter www.lave.nrw.de zu finden.

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