15.10.2025

Mercosur abfedern

Foto: imago/McPhoto

Zuckerbranche skeptisch gegenüber EU-Schutzmaßnahmen

Die EU-Kommission hat Maßnahmen zum Schutz vor möglichen Preiseinbrüchen bei heimischen Agrar­produkten als Folge des Mercosur-Abkommens vorgelegt. Der am Mittwoch der Vorwoche vorgestellte Verordnungsentwurf soll die in der Handelsvereinbarung vorgesehenen bilateralen Schutzklauseln in verbindliches EU-Recht überführen. Die Regelungen sollen es ermöglichen, den bevorzugten Marktzugang, der den Mercosur-Staaten mit dem Abkommen eingeräumt werden soll, vorübergehend auszusetzen. So will man sensible europäische Agrar­produkte vor übermäßigen Importen schützen. Kernelement ist eine Produktliste mit 23 Einträgen, auf der unter anderem Rind-, Geflügel- und Schweinefleisch sowie Zucker, Ethanol und Biodiesel aufgeführt sind.

Für diese Erzeugnisse sollen Regelungen aufgestellt werden, die eine verstärkte Überwachung von Markttrends im Zusammenhang mit Importen sicherstellen, die das Abkommen begünstigt. Die Kommission will dem Rat und dem EU-Parlament alle sechs Monate einen Bericht dazu vorlegen, in dem die Auswirkungen auf die EU-Märkte bewertet werden. So sollen Risiken frühzeitig erkannt und rasch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Ausschlaggebend für eine Untersuchung soll sein, wenn es zu prozentualen Unter- und/oder Überschreitungen von jeweils 10 % bei den Preisen beziehungsweise den Importmengen kommt. Es soll bereits genügen, dass die Mengen und Preisveränderungen in einer Gruppe von Mitgliedsländern oder auch nur in einem Mitgliedsland auftreten. Sofern ein ernsthafter Schaden oder die Gefahr eines Schadens bestehe, soll die EU die Zollpräferenzen für die betroffenen Produkte vorübergehend aussetzen können.

Der EU-Zuckersektor hält die Maßnahmen für ungeeignet. Laut der Vereinigung der europäischen Rübenanbauer (CIBE) und dem Verband der Europäischen Zucker­industrie (CEFS) stehen die Bedingungen, die erfüllt sein müssten, damit die EU-Kommission eine Untersuchung zu Marktverwerfungen startet, in keinem Zusammenhang mit der tatsächlichen Funktionsweise des Zuckermarktes. Das läge zum einen daran, dass die Zollkontingente für Zucker fast immer gleich zu Beginn des Quotenjahres ausgeschöpft würden. Somit gäbe es eine Ballung der Importe zum Jahresbeginn, sodass später im Jahr kein Anstieg der Handelsströme mehr festgestellt werden könne und deswegen auch der Schutzmechanismus auf Grundlage von Volumenschwankungen nicht ausgelöst werden könnte. Des Weiteren übersteige die Preisdifferenz zwischen dem EU- und dem Weltmarkt regelmäßig die Schwelle von 10 %, selbst unter normalen Marktbedingungen. Werde diese Differenz als Referenz für die Importpreise herangezogen, verliere der Schutzmechanismus seine Bedeutung. Das eigentliche Problem sehen die Zuckerverbände in strukturellen Nachteilen der Europäer gegenüber den Südamerikanern.

AgE