Notfallgesetz verkündet
Frankreich greift Forderungen aus der Landwirtschaft
Nur wenige Tage nach Abschluss der verfassungsrechtlichen Prüfung hat das französische Staatsoberhaupt das sogenannte Notfallgesetz für die Landwirtschaft (LUA) in Kraft gesetzt. Der Rechtstext wurde am Mittwoch der Vorwoche im Amtsblatt veröffentlicht. Das hohe Tempo der Staatsführung dürfte auch strategische Gründe haben: Im April 2027 steht die nächste Präsidentschaftswahl an.
Inhaltlich hatte insbesondere die Lockerung des Neonikotinoidverbots für Kontroversen gesorgt. Das Gesetz sieht allerdings noch weitere Maßnahmen vor, die langjährige Forderungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes umsetzen sollen. So soll die Herkunft von Fleisch, Fisch und Meeresfrüchten in verarbeiteten Produkten verpflichtend angegeben werden müssen. Dafür braucht es allerdings den Segen der EU-Kommission. Die großen Lebensmitteleinzelhändler sollen zudem jährlich über den Anteil der Eigenmarkenprodukte aus heimischer Produktion Auskunft geben. Rückenwind soll der heimischen Agrarproduktion auch eine Auflage für die Gemeinschaftsverpflegung der öffentlichen Hand verschaffen. Diese müssen ihre Lebensmittel aus europäischer Produktion beziehen, sofern entsprechende Herkünfte in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Flankierend will Paris für mehr Gerechtigkeit bei Import- und Produktionsstandards sorgen. Das Landwirtschaftsministerium erhält die alleinige Befugnis, die Einfuhr von Lebensmitteln mit Rückständen von in der EU verbotenen Substanzen einzuschränken. Bislang konnte hier auch das Wirtschaftsministerium mitreden.
Wie schon die Gesetze zur Stärkung der Erzeuger (Egalim) in den Jahren zuvor soll auch das LUA die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette stärken. So müssen Lieferverträge auf Indikatoren für Produktionskosten basieren. Die französischen Agrarverbände erhoffen sich zudem spürbare Fortschritte insbesondere von den Neuregelungen für die Wasserwirtschaft. Das LUA verpflichtet die Regierung, die Kapazität von landwirtschaftlichen Wasserspeichern bis 2035 zu verdoppeln. AgE
