Notfallzulassungen gegen Schilf-Glasflügelzikade
Einsatz nur nach amtlichem Warnaufruf zulässig
Zuckerrübenbauer in Deutschland können fürs Erste aufatmen. Das für Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für verschiedene Mittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade erlassen. Gegen die Zikaden, die die bakteriellen Krankheiten SBR und Stolbur übertragen, gab es bislang im Zuckerrübenanbau kein Bekämpfungsmittel. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) reagierte erleichtert.
Die Notfallzulassungen gelten laut BVL für einen Zeitraum von 120 Tagen und umfassen insgesamt sieben Pflanzenschutzmittel, darunter drei mit dem umstrittenen neonicotinoiden Wirkstoff Acetamiprid. Die nun zugelassenen Mittel dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden. Diese Warndienstaufrufe basieren wiederum auf Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden. Zudem wurden die Zulassungen an zusätzliche Risikominderungsauflagen gekoppelt, dazu gehören unter anderem Mindestabstände.
Namentlich handelt es sich um folgende Mittel, für die das BVL die Notfallzulassung erteilt hat: Carnadine 200, Mospilan SG, Danjiri, Sivanto prime, Karate Zeon, Kaios Sorbie und Decis forte. Nach Erhebungen der Pflanzenschutzdienste waren im vergangenen Jahr deutschlandweit über 85 000 ha Zuckerrüben sowie rund 22 000 ha Kartoffeln von den Pflanzenkrankheiten Stolbur beziehungsweise SBR betroffen, deren Erreger die Schilf-Glasflügelzikade überträgt. AgE/ds