07.01.2026

Novelle nimmt Formen an

Foto: landpixel

Düngegesetzgebung: Ein erster Entwurf sieht unter anderem ein Nitrat-Aktions­programm vor

Nachdem die Stoffstrombilanzverordnung bereits im Juli außer Kraft gesetzt worden ist, plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) nun, die Regelung gänzlich aus dem geltenden Rechtsrahmen zu streichen. Das sieht jedenfalls ein Referentenentwurf zur Änderung des Düngegesetzes vor, der Agra-Europe (AgE) vorliegt. Laut dem Entwurf will das BMLEH zudem künftig „im Einvernehmen“ mit dem Bundesumweltministerium ein nationales Aktionsprogramm zur Nitratbelastung erarbeiten. Durch das Gesetz sollen außerdem die rechtlichen Grundlagen für ein neues Wirkungsmonitoring geschaffen werden. Das Monitoring soll dem Dokument zufolge Rückschlüsse zu den flächendeckenden Auswirkungen der Düngungsmaßnahmen auf die Nährstoffbelastung der Gewässer ermöglichen. Ferner sieht der Entwurf vor, die EU-Düngemittelprodukteverordnung von 2019 in nationales Recht umzusetzen.

Die Bundesregierung steht wegen zweier Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025 unter Druck, die Düngegesetzgebung zu reformieren. He­raus­for­de­rung ist dabei einerseits, das in der Branche als viel zu bürokratisch geltende Regelwerk praktikabler zu gestalten und andererseits einen angemessenen Schutz der Gewässer zu garantieren. Der vorab bekannt gewordene Referentenentwurf dürfte noch nicht mit dem Umweltressort abgestimmt sein.

Umwelthilfe sieht Pro­bleme nicht gelöst

Ob dies mit dem vorliegenden Entwurf gelingt, bezweifelt zumindest die Deutsche Umwelthilfe (DUH): „Das Gesetz gefährdet in seinem aktuellen Zustand die wichtigste Grundlage für die Wasserversorgung sowie für die Gesundheit der Bevölkerung: sauberes Grundwasser“, so das deutliche Urteil von Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-        Kraenner. Würde die Stoffstrombilanz endgültig abgeschafft, verliere man das wichtigste Instrument, „um Überdüngung einzelnen Verursachern zuzuordnen und zu kontrollieren“. Nach Einschätzung der Umweltschutzorganisation werden die langfristigen rechtlichen Pro­bleme Deutschlands im Düngegesetz durch den vorliegenden Entwurf nicht gelöst: Die Bundesregierung würde aus Sicht der DUH somit weiterhin gegen die EU-Nitratrichtlinie verstoßen.

Nicht nachvollziehen kann die Umwelthilfe, dass der Referentenentwurf vorsieht, die Ressourceneffizienz und den Umweltschutz aus den Zweckbestimmungen des Gesetzes zu streichen. Bislang ist unter den Zwecken des Gesetzes auch aufgeführt, dass ein „ressourceneffizienter Umgang“ sichergestellt und ein Verlust an Nährstoffen in die Umwelt vermieden werden soll.

Grüne kritisieren den Entwurf

Wenig abgewinnen kann dem Aufschlag des BMLEH auch der Grünen-Politiker Karl Bär. „Mit diesem Düngegesetz hält Alois Rainer weder das Grundwasser sauber, noch bringt es der Landwirtschaft in belasteten Gebieten Erleichterungen“, kommentierte der Bundestagsabgeordnete. Das neue Monitoring liefere keine Daten über Futtermittel und    ignoriere so die Tierhaltung. „Ein Düngerecht, das das Wasser schützen soll, aber die Massentierhaltung schonen will – das kann nicht funktionieren“, sagte Bär.

AgE