17.07.2024

Öko-Regelungen kommen an

Foto: imago/onw-images

Auch in Nordrhein-Westfalen kommen nicht alle freiwilligen Öko-Regelungen (ÖR) bei den landwirtschaftlichen Betrieben gleichermaßen gut an. Das bestätigen Zahlen des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV). Demnach machen auf Ackerstandorten vor allem die Öko-Regelung 2 (Vielfältige Kulturen) und auf Grünlandstandorten die Öko-Regelungen 4 (Extensivierung) und 5 (Kennarten) das Rennen. Hier wurden für 2024 jeweils über 100 000 ha beantragt (siehe Tabelle).

Aussetzung GLÖZ 8 macht sich bemerkbar

Die Öko-Regelungen, die mit einer Still-legung verbunden sind, bringen es in Summe in NRW auf knapp 22 000 ha. Vor allem bei freiwilligen Stilllegungen(ÖR 1a) von 1 ha bis 6 % der Ackerfläche liegt die beantragte Fläche über dem, was laut Nationalem Strategieplan zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) für NRW vorgesehen war. Dies liegt unter anderem daran, dass viele Betriebe diese Flächen in der Anbauplanung zunächst für die Erfüllung der verpflichtenden Stilllegung (GLÖZ 8) vorgesehen hatten und diese nach deren Aussetzung umgewidmet haben. Nahezu ohne Bedeutung sind freiwillige Öko-Regelungen wie Agroforst (ÖR 3), Verzicht auf Pflanzenschutzmittel auf Acker beziehungsweise in Dauerkulturen (ÖR 6) oder Stilllegungen mit Blühflächen in Dauerkulturen (ÖR 1c). Generell wurden 2024 alle Öko-Regelungen gleich gut oder stärker nachgefragt als in 2023. Staatssekretär Dr. Martin Berges interpretiert die Entwicklung folgendermaßen: „Das große Interesse zeigt die hohe Bereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte, freiwillig Umwelt- und Naturschutzbeiträge zu leisten. Auch die Vereinfachungen bei den Öko-Regelungen wie beispielsweise die abgesenkte Einstiegsschwelle bei der ÖR 1 – Freiwillige Still-legung – hat sicher dazu beigetragen.“

63 Mio. € für Öko-Regelungen

Insgesamt wurden in NRW für über eine halbe Mio. ha freiwillige Öko-Regelungen beantragt, für die das MLV Prämienansprüche in Höhe von insgesamt 63,44 Mio. € veranschlagt. Der größte Teil davon entfällt auf Zahlungen für grünlandbezogene Öko-Regelungen: Für ÖR 5 (Kennarten) werden knapp 25 Mio. € veranschlagt und für die Extensivierung von Dauergrünland (ÖR 4) rund 10 Mio. €. Obwohl hierfür nur 7 385 ha beantragt wurden, schlagen für ÖR 1a-1 (freiwillige Stilllegung bis 1 ha) 9,6 Mio. € zu Buche, da hier Einheitsbeträge von 1 300 €/ha angesetzt werden. 7,6 Mio. € entfallen dagegen auf ÖR 2 (Vielfältige Kulturen).

ds