17.04.2024

Pachten in NRW am höchsten

Foto: landpixel

Im Jahr 2023 hat das jährliche Pacht-entgelt je ha landwirtschaftlich genutzter Fläche bundesweit durchschnittlich 357 € betragen. Das teilte vergangene Woche das Statistische Bundesamt (Destatis) basierend auf Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mit. Damit stiegen die Pachtpreise im Bundesdurchschnitt gegenüber 2020 um 9 %: Damals wurden im Durchschnitt 329 €/ha gezahlt. Am teuersten waren Pachtflächen Destatis zufolge in NRW mit durchschnittlich 560 €/ha. Am günstigsten waren die Pachten im Saarland mit 99 €/ha. Nur geringfügig günstiger als in NRW sind mit 548 €/ha die Pachten in Niedersachsen. Danach folgen im Ranking Schleswig-Holstein mit 479 und Bayern mit 415 €/ha (eine Übersicht findet sich auf der Website: https://shorturl.at/bvLU5).

Laut Statistikbehörde waren von den insgesamt rund 16,6 Mio. ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in Deutschland 2023 60 % Pachtflächen (9,9 Mio. ha). Der Anteil selbst bewirtschafteter Flächen lag dagegen bei 38 % (6,4 Mio. ha). Knapp 2 % (276 800 ha) waren unentgeltlich zur Bewirtschaftung überlassene Flächen zusammen. Der überwiegende Teil der gepachteten Flächen war Ackerland (69 %), gefolgt von Dauergrünland (27 %) und sonstiger gepachteter Fläche (4 %). Unter Letzterem sind Flächen zu verstehen, für die keine klare Trennung zwischen Acker- und Dauergrünland angegeben werden konnte, sowie Reb- und Baumobstflächen oder Baumschul- und Gewächshausflächen.

Unterschiede gab es in der deutschen Landwirtschaft daneben auch hinsichtlich der vorherrschenden Rechtsformen der Betriebe. Mit einem Anteil von 85 % stellten laut Destatis die 217 800 Einzelunternehmen die mit Abstand häufigste Rechtsform dar. Davon wurden mehr als die Hälfte (55 %) im Nebenerwerb geführt. Mit einem Anteil von 12 % waren Personengemeinschaften und -gesellschaften (30 970 Betriebe) sowie mit einem Anteil von 2 % juristische Personen (6 240 Betriebe) als Rechtsform deutlich weniger verbreitet. Während Einzelunternehmen im Schnitt 46 ha pro Betrieb bewirtschaften, liegt die durchschnittliche Größe von Betrieben der Rechtsformen Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie juristische Personen bei 176 ha. Solche Rechtsformen sind am häufigsten in den neuen Bundesländern verbreitet.

Dort ist die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG), die für die Verwertung ehemals staatseigener Flächen zuständig ist, ein wichtiger Verpächter. In deren Bestand befinden sich aktuell noch 90 000 ha landwirtschaftliche Fläche; für 25 000 ha laufen in diesem Jahr die Pachtverträge aus. Die „Flächenmanagementgrundsätze 2024“, auf die sich Vertreter des Bundes und der betroffenen Bundesländer kürzlich geeinigt haben, regeln nun, dass die Neuvergabe über Ausschreibungen erfolgt, die allen Betriebsformen offenstehen. Ausschlaggebend seien neben dem gebotenen Preis, der eine Mindestgrenze überschreiten muss, Kriterien für Nachhaltigkeit, Ökologie und Agrarstruktur, die auf der Grundlage eines Punkteverfahrens bewertet werden. Besondere Berücksichtigung finden künftig Existenzgründer sowie mit einigem Abstand Junglandwirte. Den Verkauf stellt die BVVG bis zum Jahresende weitestgehend ein. Maximal darf die BVVG 2024 noch 2 000 ha veräußern.

ds/AgE