29.10.2025

Parlament gibt grünes Licht

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DBV-Präsident kritisiert Verabschiedung der EU-Bodenrichtlinie scharf

Das erste Mal in der Geschichte der Europäischen Union wird es eine EU-weit gültige Richtlinie zum Bodenschutz geben. Das Europaparlament hat als letztes Gesetzgebungsorgan der Trilog-Einigung vom letzten April zugestimmt. Der Rat hatte bereits gegen das Votum Deutschlands vor wenigen Wochen grünes Licht erteilt. Die Richtlinie wird nun 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, um das Gesetz umzusetzen.

Das Ziel des neuen Regelwerks: Bis Mitte des Jahrhunderts sollen alle Böden in der Europäischen Union in einen gesunden Zustand überführt werden. Dafür soll ein „kohärenterer und harmonisierter EU-Rahmen für die Bodenüberwachung“ eta­bliert werden. Die EU-Staaten werden damit verpflichtet, die Bodengesundheit in ihrem gesamten Hoheitsgebiet zu überwachen und zu bewerten. Dies gilt sowohl für die physikalischen als auch die chemischen und biologischen Vorgänge im Boden.

Die Richtlinie bringt keine neuen unmittelbaren Pflichten für Landeigentümer oder -bewirtschafter mit sich. Stattdessen sollen diese bei der Verbesserung der Gesundheit und der Widerstandsfähigkeit des Bodens unterstützt werden. Zu den entsprechenden Maßnahmen zählen unabhängige Beratungen und Schulungen. Auch Forschung und Innovation sollen stärker als bisher gefördert werden. Zudem werden die Mitgliedsländer verpflichtet, regelmäßig die finanziellen Lasten der Verbesserung der Bodengesundheit und der Widerstandsfähigkeit für Land- und Forstwirte zu bewerten.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, hat die Verabschiedung der EU-Bodenrichtlinie scharf kritisiert. Die abschließende Zustimmung des Europaparlaments bezeichnete er als eine Fehlentscheidung zu Lasten der Landwirtschaft. „Die im Trilog erzielte Einigung wird zu einem Ausufern an Bürokratie und zukünftigen Bewirtschaftungsauflagen für uns Bauern führen“, erklärte Rukwied.

Dem DBV-Präsidenten zufolge konterkariert die Richtlinie zudem die neuen Prioritäten der EU, stärker auf Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachungen setzen zu wollen. Nach Ansicht des DBV ist die EU-Bodenrichtlinie auch deshalb unnötig, weil der Bodenerhalt ohnehin im ureigenen Interesse der Land- und Forstwirte liege. Es gebe außerdem heute schon zahlreiche Regelungen des Fachrechts und der Förderpolitik, die dem Bodenschutz gewidmet seien. Gegen den Flächenverlust, etwa durch Zersiedelung, richte die Richtlinie dagegen wegen mangelnder Regelungskompetenz der EU nichts aus.

AgE