Rat sieht sich im Zeitplan
Agrarminister berieten über die GAP
Der EU-Agrarrat wird nicht für eine Verzögerung der Verhandlungen über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sorgen. Davon ist die irische Ratspräsidentschaft weiterhin überzeugt. Demnach wollen die Mitgliedstaaten ihre gemeinsame Position für die Gespräche der EU-Gesetzgeber, wie vor wenigen Wochen angekündigt, am 26. und 27. Oktober beschließen.
Der Vorsitzende der Ministerrunde, der Ire Martin Heydon, gab sich im Anschluss an das Treffen der Ressortchefs am vergangenen Montag betont zuversichtlich. Es sei nichts gesagt worden, das als Hindernis verstanden werden müsse, sagte er. Allerdings sei bis Ende Oktober noch ein „erhebliches Stück“ Arbeit zu verrichten. Auch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen verbreitete Zuversicht. Er sei überzeugt, dass eine Einigung wie angekündigt im Oktober erreicht werden könne, sagte Hansen. Er sprach von einer „sehr effizienten“ Sitzung.
Inhaltlich bekräftigte der Agrarkommissar seine Positionen. Bei Kappung und Degression der künftigen Direktzahlungen zeigte er sich offen bezüglich der Gestaltung, hält aber eine harmonisierte Umsetzung für unverzichtbar. Er verstehe den Wunsch nach Flexibilität; diese dürfe aber nicht auf Kosten der Gemeinsamkeit gehen, so Hansen. Bei den Mitgliedstaaten stieß das allerdings auf wenig Gegenliebe. „Besonders wichtig ist für uns mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Degression und Kappung. Eine obligatorische Kappung lehne ich ab“, brachte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer seine Position auf den Punkt.
Eine „große Herausforderung“ muss die Ratspräsidentschaft laut Hansen noch mit der Suche nach einer mehrheitsfähigen Definition des „aktiven Landwirts“ bewältigen. Es gebe sehr unterschiedliche Ansichten zu dem Thema, so der Kommissar. Es seien sich aber alle einig, dass die GAP-Förderung an die Erzeuger und Landbewirtschafter gehen müsse. Aus deutscher Sicht sollte bei der Definitionsfrage Vereinfachung im Vordergrund stehen. Gesprächsbedarf besteht auch bei der Gestaltung der degressiven flächenbezogenen Einkommensstützung. Vor allem kleineren Mitgliedstaaten ist die von der Kommission vorgeschlagene durchschnittliche Untergrenze von 130 € ein Dorn im Auge, etwa Finnland, die Slowakei und Estland. Auch über die künftigen gekoppelten Beihilfen muss wohl noch gesprochen werden.
AgE
