09.09.2026

Risikoausgleichsrücklage: Agrarausschuss des Bundesrats macht Druck

Foto: imago/Chris Emil Janßen

Die Forderung nach Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhält Rückenwind aus dem Bundesrat: Die Bundesregierung soll zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, heißt es in der Empfehlung des Agrarausschusses für eine Stellungnahme der Länderkammer zum Jahressteuergesetz 2026. Eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage könne einen Beitrag dazu leisten, progressionsbedingte steuerliche Belastungen spürbar auszugleichen, lautet die Begründung. Zudem werde Betrieben ermöglicht, eigenverantwortlich Vorsorge für Krisenzeiten zu treffen und ihre Liquidität nachhaltig zu stärken.

In einem weiteren Punkt seiner Empfehlung fordert der Agrarausschuss, die doppelte Grunderwerbsteuer bei der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts durch eine gemeinnützige Siedlungsgesellschaft abzuschaffen. Diese Regelung stelle derzeit für Landwirte eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Der Flächenkauf durch das Siedlungsunternehmen sei lediglich ein Durchgangserwerb und diene allein dazu, über das Vorkaufrecht Grundstücke in landwirtschaftlicher Hand zu halten. Der Durchgangserwerb des Siedlungsunternehmens sei daher von der Grunderwerbsteuer freizustellen.

Schließlich spricht sich der Agrarausschuss dafür aus, die bewertungsrechtliche Behandlung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu ändern, die für die Energiewende genutzt werden. Diese Flächen dürften ihre Zuordnung zum Betrieb nicht länger allein dadurch verlieren, dass sie für die Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energien genutzt oder überlassen werden. Voraussetzung soll allerdings sein, dass die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung dieser Fläche nicht dauerhaft aufgegeben werden soll. Einen erheblichen Beitrag zur Energiewende leisteten darüber hinaus auch nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Flächen, die zur Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energien genutzt werden. Dem Ausschuss zufolge sollen diese Flächen künftig im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht begünstigt werden. Bislang ist das nicht der Fall.

AgE


Anzeige

Werbung

 

 

Service

Das Landfrauentelefon