Sicher nicht das Allheilmittel
Gleiche Einstufung für ähnliche Produkte – so in etwa lautet die Begründung, warum bei (manchen) mit neuen Methoden gezüchteten Pflanzen die Kennzeichnungspflichtgelockert werden soll. Was die Gleichwertigkeit angeht, gehen die Ansichten auseinander. Auch was die Hoffnung angeht, dass Methoden wie die Genschere das Mittel der Wahl sind, um Klimawandel und andere Herausforderungen zu meistern.
Jetzt braucht es noch eine zweite Lesung im Parlament und im Rat. Dann kann die neue EU-Verordnung in Kraft treten, die den Umgang mit neuen Züchtungsmethoden wie zum Beispiel der Genschere CRISPR/Cas regelt. Denn nach der Einigung im Trilog gilt das als reine Formsache. Bis die landwirtschaftliche Praxis allerdings die ersten Sorten, die damit gezüchtet wurden, einsetzen kann, wird es noch einige Jahre dauern. Von fünf bis acht Jahren Entwicklungsdauer gehen Wissenschaftler aus gegenüber Jahrzehnten bei konventioneller Züchtung. Immerhin, die Zeitspanne verkürzt sich dadurch. Und die Wahrscheinlichkeit, gewünschte Eigenschaften bei den Pflanzen zu verankern, erhöht sich.
Die neuen genomischen Verfahren ermöglichen es, gezielter Genabschnitte zu bearbeiten. Dabei geht es der Verordnung zufolge um solche Veränderungen (Mutationen), die auch auf natürlichem Weg oder wie in der konventionellen Züchtung aufgrund der Anwendung von Strahlen oder Chemikalien entstehen können. Deswegen hat man sich nun auch darauf einigen können, sogenannte Kategorie-1-Pflanzen mit herkömmlichen Züchtungen gleichzustellen. Ausgeschlossen davon sind allerdings solche Veränderungen, die zum Beispiel eine Resistenz gegenüber Pflanzenschutzmitteln mit sich bringen. Die müssten wie Pflanzen, in die Gene anderer Arten (Transgenität) eingeschleust wurden, als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
Neue Zuchtmethoden können so einen Beitrag dabei leisten, mit Herausforderungen infolge des Klimawandels besser zurechtzukommen oder Düngemittel, Wasser oder Pflanzenschutzmittel sparsamer einzusetzen. Ein Allheilmittel sind sie dennoch nicht, schon gar nicht, wenn sich die Erwartung damit verknüpft, die Grundsätze einer ordentlichen Bewirtschaftung über Bord werfen zu können. Im Gegenteil müssen die landwirtschaftlichen Betriebe noch viel mehr Augenmerk darauf legen, standortgerecht, nach Fruchtfolgegrundsätzen und schonend für Nützlinge und Biodiversität ihre Flächen zu bewirtschaften. Alles andere würde das bei manchen Zeitgenossen tief sitzende Vorurteil von rücksichtsloser Ausbeutung der Natur verfestigen.
Ein Fortschritt ist die Einigung trotzdem. Die herkömmliche Mutagenese im Rahmen von Zuchtprogrammen gleicht eher einem Schuss ins Blaue und der Hoffnung, so vielleicht ein gewünschtes Ziel zu treffen. Dabei kann es aber genauso zu Tausenden sogenannter ungerichteter Veränderungen kommen. Die können im schlimmsten Fall sogar nachteilig für erwünschte Merkmale sein. Genscheren gehen dagegen selektiver vor und beschränken sich auf bestimmte, bekannte und definierte Genorte. Dem Zufall wird so ein Riegel vorgeschoben. Aber genau den braucht es nach wie vor in der Züchtung. Zwar weiß man von vielen Kulturarten, wo im Erbgut bestimmte Eigenschaften codiert sind, aber man weiß nicht von allen, wie diese auf molekularer Ebene beschaffen sind, um mit den Genscheren die richtige Veränderung hinzubekommen. Darüber hinaus werden viele Eigenschaften nicht von einem Genort, sondern von einer Kombination von mehreren bestimmt. Zuchtfortschritt ist ohne Zufall daher bis auf Weiteres undenkbar. Und deswegen haben klassische Zuchtmethoden nicht ausgedient.
Nicht zuletzt birgt blindes Vertrauen darauf, dass die neuen Zuchtmethoden alles richten, das Risiko einer stärkeren Abhängigkeit der Landwirtschaft von Konzernen. Denn die EU-Verordnung lässt Fragen im Hinblick auf die Patentierung von mit neuen Züchtungsmethoden implementierten Pflanzeneigenschaften offen. Bisher galt in der Züchtung eine Art Open-Source-Prinzip, wonach jeder mit den Sorten anderer weiterzüchten konnte, ohne dass dafür Abgaben fällig gewesen wären. Profitiert haben davon alle. Das könnte sich aber ändern, wenn potente Konzerne Patentrechte geltend machen, weil sie günstige Merkmale mit neuen Züchtungsmethoden erzielt haben. Landwirtschaft und die in Deutschland vorherrschenden mittelständischen Züchter hätten das Nachsehen. Denn die Entwicklungskosten jeder neuen Sorte, die ebenfalls diese Eigenschaft trägt, würden mit zusätzlichen Patentgebühren belastet.
Aber selbst wenn diese offene Flanke zugunsten eines freien Zugangs zu erwünschten Pflanzeneigenschaften geklärt wäre, sollten Landwirtschaft und hiesige Züchterlandschaft nicht blind auf die neuen Methoden bauen. Für nachhaltiges Wirtschaften braucht es einen breiten Werkzeugkasten, in dem die Züchtung – mit neuen, aber auch mit konventionellen Methoden – genauso eine Rolle spielt wie die gute landwirtschaftlich-fachliche Praxis.
