05.08.2026

Sparen bei der Energiewende

Foto: imago/Markus Matzel

EEG-Novelle und Netzpaket wurden beschlossen

Die Bundesregierung hat zentrale energiepolitische Reformen auf den Weg gebracht: Vergangene Woche passierten die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und das sogenannte Netzpaket das Kabinett. Mit beiden Vorhaben will das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) nach eigenen Angaben die Energiewende kosteneffizienter gestalten. Am Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix bis 2030 auf 80 % zu steigern, hält die Regierung fest.

Ein Kernstück der EEG-Novelle ist die Neuregelung der Förderung für kleine Dach-PV-Anlagen: Ab 2027 fällt sie zunächst für drei Jahre deutlich geringer aus als bisher, bevor sie ganz ausläuft. Kleine Dach-PV-Anlagen sind gemäß BMWE auch ohne Förderung rentabel. An die Stelle der festen Einspeisevergütung tritt dann ein Direktvermarktungssystem. Gespart wird auch bei Agri- und Moor-PV. Für große, geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen durch neu eingeführte sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference) in Phasen hoher Strompreise Übergewinne abgeschöpft werden, wodurch die Förderkosten gesenkt werden sollen. Ausgenommen davon sind Biomasseanlagen.

Ab 2027 werden die Ausschreibungsmengen für Biogas in Gesamtsumme angehoben. Gänzlich gestrichen wird dagegen das Ausschreibungssegment für Biomethananlagen. Ferner soll die Anschlussförderung für Güllekleinanlagen verlängert werden und der sogenannte Maisdeckel um 5 Prozentpunkte auf30 Masseprozent angehoben werden.

Zentraler Teil des Netzpakets ist, dass Erneuerbare-Energieanlagen in überlasteten Netzgebieten künftig keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie wegen Netzengpässen abgeregelt werden. So sollen die Systemkosten sinken. Netzbetreiber würden in Engpassregionen verpflichtet werden, das Netz deutlich schneller auszubauen.

AgE


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