03.06.2026

Stallumbauten werden vereinfacht

Foto: Katrin Bremer-John

Tierwohlgerechte Stallumbauten sollen künftig schneller und mit weniger Bürokratie umgesetzt werden können. Das sieht die am Mittwoch vergangener Woche vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Baugesetzbuchs vor. Vorgelegt wurde der Gesetzentwurf vom Bundesbauministerium. Mit der Novelle soll laut Bundesregierung vor allem der Wohnungsbau angekurbelt werden. Der Gesetzentwurf sieht jedoch auch einige agrarrelevante Änderungen vor.

Damit Tierwohl nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibe, dürfe es nicht am Genehmigungsrecht scheitern, kommentierte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH), Silvia Breher. Laut BMLEH sollen dafür zahlreiche Vorschriften beim Stallumbau entfallen. Unter anderem soll die Regel gestrichen werden, die Stallumbauten bislang an das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) bindet. Künftig soll allein entscheidend sein, dass die Umbauten zu allgemein besseren Haltungsbedingungen führen und gleichzeitig die Zahl der Tierplätze nicht erhöht wird. Möglich wird damit auch der Stallumbau bei Tierarten, die bislang nicht im THKG erfasst sind, etwa Geflügel und Rinder. Zudem soll auch ein Wechsel der im Stall gehaltenen Tierart möglich werden.

Darüber hinaus sollen laut BMLEH künftig auch Ställe umgebaut werden dürfen, die vor 2013 errichtet wurden und die aufgrund einer damaligen Rechtsänderung bislang nicht modernisiert werden konnten. Unter bestimmten Vo­raus­setz­ungen soll künftig außerdem nicht nur ein Umbau, sondern auch ein Rück- und Neubau von Ställen zulässig sein. Etwa dann, wenn der Ersatzbau in räumlichem Zusammenhang mit der zurückzubauenden Anlage steht.

AgE