01.10.2025

UBA: Nicht alle für Entmachtung

Foto: Martin Stallmann/UBA

Eine klare Mehrheit der Agrar­ministerien auf Landesebene fordert, den Einfluss des Umweltbundesamtes (UBA) bei der Pflanzenschutzmittelzulassung zu beschneiden. Einer entsprechenden Protokollerklärung haben sich bis auf die Grünen-geführten Ressorts in Niedersachsen, Hamburg und Bremen sämtliche Bundesländer ausgesprochen. Darin sprechen sie sich dafür aus, dass die Behördenzuständigkeiten im nationalen Zulassungsverfahren reformiert werden müssen. Nach Vorstellung jener Bundesländer, die die Protokollerklärung tragen, soll das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiterhin die zuständige Zulassungsbehörde bleiben. Die drei anderen bislang beteiligten Stellen, das UBA, das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), sollen dagegen als „gleichberechtigte Benehmensbehörden“ eingestuft werden. Dadurch würde die Macht des UBA deutlich reduziert: Schließlich verfügt es bislang über ein faktisches Vetorecht, indem Pflanzenschutzmittelzulassungen nur im „Einvernehmen“ mit der Behörde erteilt werden dürfen.

Auf einen einstimmigen Beschluss verständigen konnten sich die Bundesländer aber hinsichtlich nationaler Regelungen für innovative Applikationstechniken. Der Zugang zu diesen Technologien, etwa zu Drohnen, müsse vereinfacht werden. Auch plädieren die Länder gemeinsam dafür, die Regelungen zum Pflanzenschutzsachkundenachweis zu modernisieren.

AgE/ds