Zäune reichen nicht
Das NRW-Umweltministerium hat letzte Woche bekannt gegeben, dass die Herdenschutzförderung auf das gesamte Land ausgeweitet wird. Doch das reicht noch lange nicht, um eine echte Erleichterung für die Weidetierhalter zu schaffen.
Was schon vor einem knappen Jahr angekündigt wurde, hat das Umweltministerium jetzt endlich umgesetzt: Die Förderrichtlinie Wolf wurde angepasst, sodass Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild ab sofort in allen Regionen des Landes finanzielle Unterstützung für wolfsabweisende Maßnahmen beantragen können. Bislang gab es die Förderung nur in festgelegten Kulissen, die etwa die Hälfte der Landesfläche umfassten.
Diesen Schritt hatte Dr. Josef Tumbrinck, Abteilungsleiter Naturschutz im NRW-Umweltministerium, bereits Anfang Oktober 2024 auf einer Podiumsdiskussion der Kreisbauern- und Kreisjägerschaften Aachen, Düren und Euskirchen angekündigt. Damals stellte er in Aussicht, die Herdenschutzförderung in den nächsten Wochen auf ganz NRW auszuweiten. Dieser Zeitplan ist offensichtlich nicht aufgegangen, da es im Endeffekt rund zehn Monate gedauert hat, Tumbrincks Versprechen einzulösen.
Das Motto „Was lange währt, wird endlich gut“ trifft leider trotzdem nicht zu. Denn nach wie vor werden lediglich die Investitionen in Herdenschutzzäune und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden finanziell gefördert. Aber auf den laufenden Kosten für die Instandhaltung der Zäune sowie den Kosten für Futter, Versicherung und Tierarztbesuche der Herdenschutzhunde bleiben die Tierhalter weiterhin sitzen.
Das kritisiert auch der Rheinische Landwirtschafts-Verband in einer aktuellen Stellungnahme. Der NABU Nordrhein-Westfalen begrüßte zwar die Anpassung der Förderrichtlinie Wolf, äußerte jedoch ebenfalls die Kritik, dass die Kosten für den Unterhalt der Zäune übernommen werden müssen. Außerdem forderte der Umweltschutzverband eine Ausweitung der Herdenschutzförderung auf andere Weidetiere wie Rinder und Pferde.
Doch auch ohne eine Ausweitung der Herdenschutzförderung auf weitere Tierarten kommt auf die Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer in Zukunft viel Arbeit zu. Da sich die förderfähige Fläche fast verdoppelt hat, rechnet die Kammer nach eigenen Angaben mit deutlich mehr Anträgen. Deshalb soll das Team der Herdenschutzberatung auch zeitnah vergrößert werden.
Durch die kürzlich eingeführten Beratungs- und Informationsgespräche vor der Antragstellung erhofft sich die Landwirtschaftskammer eine vereinfachte Prüfung der Anträge und dadurch kürzere Bearbeitungszeiten an den Kreisstellen. Hoffentlich bestätigt sich das in der Praxis, damit die Weidetierhalter, die die laufenden Kosten für den Herdenschutz auf sich nehmen müssen, wenigstens zeitnah die Fördergelder für Herdenschutzzäune und -hunde erhalten.
Leider nützt der beste Herdenschutz nichts, wenn Wölfe gelernt haben, diesen zu überwinden. Das beste Beispiel dafür ist die Wölfin Gloria, die am Niederrhein nachweislich mehrfach Herdenschutzzäune überwunden und viele Weidetiere gerissen hat. Bisher ist ihr Abschuss leider durch Klagen von Umweltschutzorganisationen verhindert worden. Die Entnahme solcher Problemwölfe muss endlich rechtssicher und praxistauglich möglich sein.
Ein wichtiger Schritt dahin ist die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat anlässlich seiner 100-Tage-Bilanz angekündigt, diesen Schritt zu gehen. Ziel sei es, das Gesetzgebungsverfahren im Januar 2026 abzuschließen und das Kulturgut Weidetierhaltung besser zu schützen und zu erhalten. Da nehmen wir den Minister gerne beim Wort!
Ob der Abschuss von Problemwölfen dann in der Praxis tatsächlich umsetzbar wird, muss sich noch zeigen. Für die Weidetierhalter wird es jedenfalls höchste Zeit, dass sich etwas tut. Denn Herdenschutz allein ist nicht die Lösung.
