Agri-PV: Das ist zu beachten
Das Thema Agri-PV führt seit Monaten zu anhaltend hohen Anfragen bei der Energieberatung. Elmar Brügger, Landwirtschaftskammer NRW, beantwortet einige Fragen daraus kurz zusammengefasst.
Zunächst muss zu dieser Thematik klargestellt werden, dass zwei Handlungsstränge jeweils sauber für sich abgearbeitet werden müssen, wenn das Projekt dauerhaft erfolgreich sein soll: das Anforderungsprofil für eine sichere, über 20 Jahre gewährte Stromvergütung und das Prozedere des Genehmigungsverfahrens als Voraussetzung für die Errichtung der Anlage.
Die Betrachtung des Anforderungsprofils für eine sichere Vergütung des Stroms beginnt mit dem § 48 im EEG (2023) und dem Solarpaket 1 vom 16. Mai 2024. In diesem Paragrafen ist geregelt, dass sich der anzulegende Wert für besondere Solaranlagen um 2,5 ct/kWh auf 9,5 ct/kWh erhöht, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Aber Achtung: Bis heute ist diese erhöhte Vergütung für den Strom von besonderen Anlagen – hier Agri-PV – immer noch nicht von der EU freigegeben worden. Auch ist die Frage nach rückwirkender Gewährung der höheren Vergütung für Anlagen nicht geklärt, die trotzdem jetzt schon ans Netz gehen.
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