04.06.2025

Entwaldung: Einstufung liegt vor, Verschiebung gefordert

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Agrarrat für Vereinfachungen: Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) soll vereinfacht werden. Im Agrarrat pochen jedenfalls die Mitgliedsländer der EU auf eine einfachere Umsetzung. Konkret wurde gefordert, die Anwendung der Verordnung weiter zu verschieben, eine vierte Risikokategorie einzuführen und die EUDR in weiteren Vereinfachungsvorschlägen der Kommission zu berücksichtigen.  Deutschland unterstützt das Anliegen einer weniger bürokratischen EUDR ausdrücklich. Ein klares Signal für weitere Vereinfachungen blieb EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall dem Agrarrat schuldig. Immerhin versprach die Umweltkommissarin auszuloten, wie bereits von der EU erhobene Daten genutzt werden könnten, um Landwirten die Dokumentation im Rahmen der EUDR zu erleichtern.

Deutscher Agrarminister für Null-Risiko-Kategorie: Deutschlands Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer begrüßt, dass der Agrarrat sich mehrheitlich für eine weitere Abschwächung der Verordnung ausgesprochen hat. „Wer den Wald schützt, darf nicht durch endlose Nachweispflichten entmutigt werden“, sagte Rainer am Rande des Agrarrats in Brüssel. Die EUDR müsse praktikabel sein und ohne neue bürokratische Hürden auskommen. Der CSU-Politiker befürwortet daher die Forderung des Rates nach einer „Null-Risiko-Kategorie“ für Länder, in denen hinsichtlich Entwaldung kein Risiko besteht. Die Kommission sei nun am Zug, einen gangbaren Weg aufzuzeigen.

Benchmarking veröffentlicht: Die EU-Kommission hat ihre erste Benchmarkingliste zur EUDR veröffentlicht. Damit ist klar, in welche der drei Risikokategorien – niedriges, mittleres oder hohes Entwaldungsrisiko – ein Staat jeweils einsortiert wird. Bereits zuvor war bekannt geworden, dass lediglich vier Staaten in die höchste Kategorie eingestuft werden. Den EU-Mitgliedsländern wird allesamt ein niedriges Entwaldungsrisiko bescheinigt. Laut der Brüsseler Behörde erfolgte die Veröffentlichung der Benchmarkingliste, nachdem alle Mitgliedstaaten eine einvernehmliche Stellungnahme abgegeben hatten.

Die Risikoeinstufung bestimmt, in welchem Umfang die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Kontrollen vornehmen müssen. Bei der Beschaffung aus Ländern mit niedrigem Risiko gelten für Unternehmen und Händler da rüber hinaus vereinfachte Sorgfaltspflichten. Konkret bedeutet dies, dass sie zwar Informationen sammeln, aber keine Risikobewertung vornehmen oder Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen müssen.

Derzeit ist ein Inkrafttreten der EUDR am 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und ein halbes Jahr später auch für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen. Die Stimmen, die eine erneute Verschiebung fordern, werden jedoch immer lauter.