24.04.2024

Anlage von Erosionsschutzstreifen

Foto: Landwirtschaftskammer NRW

Aus ökologischer Sicht bietet der Erosionsschutzstreifen viele Vorteile. Vor allem steht hier der Bodenschutz im Vordergrund. Schahien Hupperth, Landwirtschaftskammer NRW, stellt die Agrarumweltmaßnahme (AUM) vor.

Erosionsschutzstreifen helfen, den Bodenabtrag von der Fläche effektiv zu vermeiden. Tieren und Pflanzen bieten sie zusätzlich einen Rückzugs- und Lebensraum.

Gleichzeitig können Erosionsschutzstreifen natürliche Lebensräume vernetzen und Wanderkorridore schaffen.

Mehrjährige Grasarten

Die Anlage eines Erosionsschutzstreifens kann auf Ackerflächen in Feldblöcken der Erosionsgefährdungsklassen K wasser 1 und K wasser 2 nach Bestätigung der Boden- und Gewässerschutzberatung erfolgen. Dabei muss eine Einzelfläche eine Mindestgröße von 0,1 ha erreichen und eine Breite von 5 bis 50 m aufweisen. Für die Einsaat sollten mehrjährige Grasarten oder gräserbetonte Mischungen verwendet werden, um die Ausbildung einer stabilen Grasnarbe bei durchgängiger Bodenbedeckung zu ermöglichen und so dem erosiven Bodenabtrag entgegenwirken. Die Einsaat kann ab Herbst des Vorjahres erfolgen und muss bis zum 15. Mai des ersten Verpflichtungsjahres abgeschlossen sein. Eine den Vorgaben entsprechende, bereits bestehende Begrünung kann in den Erosionsschutzstreifen überführt werden. Dieser wird mit 960 €/ha und Jahr gefördert. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 €/Jahr.

Nutzung des Aufwuchses erlaubt

Mindestens einmal jährlich ist die Fläche zu mähen und abzufahren. Eine Nutzung des Aufwuchses ist möglich. Eine Beweidung des Erosionsschutzstreifens ist ebenso untersagt wie Düngung und Pflanzenschutz.

Wenn Sie Interesse an einer der AUM oder weiteren Fördermaßnahmen haben, kontaktieren Sie gerne die Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen rund um biodiversitätsfördernde Maßnahmen und die jeweilige Ansprechperson in Ihrer Region finden Sie unter www.biodiversitaet-nrw.de.