01.04.2026

Auch der Bundesrat stimmt zu

Foto: imago/Andy Bünning

Der Wolf kommt ins Jagdrecht

Der Wolf wird als jagdbare Art ins Bundesjagdrecht aufgenommen. Die entsprechenden Änderungen des Bundesjagd- und des Bundesnaturschutzgesetzes hat nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag vergangener Woche abgesegnet. Der Bundestag hatte Anfang März grünes Licht gegeben. Laut dem nun gefassten Beschluss wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Wolfsbestände auf der Grundlage von Manage­mentplänen dann zu regulieren, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. Dafür ist die Jagdzeit auf den Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober begrenzt. Daneben sollen in Regionen, in denen Herdenschutz schwer möglich ist, sogenannte Weidegebiete eingerichtet werden. Hier soll der Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sichergestellt werden. Hinzu kommt die Entnahme von sogenannten Problemwölfen. Zudem wird betont, dass der Herdenschutz weiter große Bedeutung behält.

In Redebeiträgen betonten der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Stefan Gruhner, und der sächsische Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch, dass die Bundesländer die Neuregelung umsetzen müssen. Dabei bräuchten sie die Hilfe des Bundes. Dieser müsse dafür sorgen, dass die Landesbehörden und Jäger in diesem neuen Rechtsrahmen sicher handeln können. Von Breitenbuch forderte eine bundesweite Koordinierung, insbesondere bei der Manage­mentplanung.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht als gute Entscheidung für die Weidetierhaltung begrüßt. Auch vom Deutschen Jagdverband und vom Deutschen Landkreistag kam Zustimmung. Der Förderverein der deutschen Schafhaltung zeigte sich hingegen enttäuscht. Umweltschutzorganisationen lehnten die Neuregelung komplett ab.

Nach Einschätzung von DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet erhält die Weidetierhaltung erstmals einen praktikablen und bundesweiten Rahmen zur Regulierung des Wolfsbestands. Die vom Berufsstand seit Langem geforderte Gesetzesänderung sei ein Meilenstein in der Wolfspolitik und mache den Weg frei für ein realistisches Wolfsmanagement. „Jetzt brauchen wir eine schnelle Umsetzung in den Ländern, eine sofortige Anwendung der Schadwolf­entnahme und eine unverzügliche Aufstellung von Manage­mentplänen“, so Sabet.

AgE