16.07.2025

Keine Ausnahme beim Mindestlohn

Foto: imago/Kirchner-Media

Die Prüfung des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist eindeutig

Eine Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft ist rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prüfung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH), die Ressortchef Alois Rainer in Auftrag gegeben hatte. Demnach widerspricht eine solche Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot, das unter anderem im Grundgesetz geregelt ist.

Rainer hat bislang eine Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft ausdrücklich nicht ausgeschlossen und die hausinterne Prüfung in Auftrag gegeben. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, hatte vorgeschlagen, den Mindestlohn für ausländische Saisonbeschäftigte auf 80% zu begrenzen. Von den Sozialdemokraten werden Sonderregelungen beim Mindestlohn strikt abgelehnt. Zuletzt hatte das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium entsprechenden Forderungen eine Absage erteilt. 

Politisch motiviert

Enttäuscht auf das Ergebnis des BMLEH reagierte der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA). Präsident Hans-Benno Wichert bezeichnete die Entscheidung, keine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für die Landwirtschaft zuzulassen, als politisch motiviert: „Die Berufung auf rechtliche Bedenken überzeugt nicht“, so Wichert. Bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns habe es beispielsweise eine Ausnahme für Zeitungszusteller gegeben, für die zunächst ein Mindestlohn von nur 75 und 85% des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns gegolten habe. Zudem sei es möglich gewesen, durch Tarifverträge vom Mindestlohn abzuweichen. Für den GLFA-Präsidenten folgt daraus, dass es auch unter Achtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebots politischen Gestaltungsspielraum gebe. Der sei diesmal aber bewusst nicht genutzt worden.

Der Verzicht auf eine Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft sei ein massiver Schlag gegen den Sonderkulturanbau in Deutschland. Er gefährde nicht nur die Existenz Tausender Betriebe, sondern auch die Versorgung mit heimischem Obst, Gemüse und Wein. „Wer glaubt, diese Kulturen ließen sich unter deutschen Kostenbedingungen weiterhin wettbewerbsfähig produzieren, ignoriert die Realität – oder nimmt die Verlagerung ins Ausland billigend in Kauf“, kritisierte der GLFA-Präsident. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € und später 14,60 € droht laut Verband ein schleichender Rückzug des arbeitsintensiven Anbaus aus Deutschland – mit langfristigen Folgen für Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und regionale Strukturen.

Wichert sieht nun die Bundesregierung gefordert: „Wer weiterhin heimische Erdbeeren, Äpfel oder Spargel auf dem Teller haben will, muss jetzt handeln.“ Die wirtschaftlichen Herausforderungen der Sonderkulturbetriebe seien bekannt. Es sei höchste Zeit, tragfähige und praxisnahe Lösungen zu schaffen, bevor ganze Produktionszweige aus Deutschland verschwänden.

AgE