Bilanz nach 100 Tagen im Amt
Minister Alois Rainer zufolge wurden bereits wichtige Themen angegangen
„Die ersten Weichen sind gestellt. Wir haben zentrale Vorhaben umgesetzt und weitere auf den Weg gebracht“. Dieses Fazit hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer für die ersten 100 Tage seiner Amtszeit gezogen. Der CSU-Politiker hob hervor, dass er einen Kurswechsel in der Agrarpolitik eingeleitet habe, „weil unsere Landwirtschaft wieder Perspektive braucht, weil gutes Essen nicht egal ist und weil unsere ländlichen Räume eine Zukunft verdienen“. Zu seinen wichtigsten Erfolgen zählt Rainer den begonnenen Bürokratierückbau. Seit Mai 2025 habe man die Landwirte bereits um mehr als 20 Mio. € an Bürokratiekosten entlastet. Überflüssige Meldepflichten seien abgeschafft und Fristen für Meldepflichten verlängert worden. Zudem werde nun vermehrt auf vorliegende Daten zurückgegriffen, anstatt neue Daten zu erheben.
Außerdem hob der Minister die Streichung der Stoffstrombilanz hervor. Dieser Schritt bedeute weniger Aufwand bei gleichen Umweltzielen, erklärt der Ressortchef. Durch die Verlängerung der Übergangsregelung für die Tierhaltungskennzeichnung vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 bekämen die Bundesländer mehr Zeit zur Umsetzung. Den Lebensmittelunternehmern werde ebenfalls mehr Spielraum gegeben, die neue Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen.
Fortschritte gibt es dem Minister zufolge auch beim Pflanzenschutz. Um fristgerechte Verfahren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen, Gerichtsverfahren abzuschließen und neue zu vermeiden, habe man eine Projektgruppe zur Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung eingerichtet. Zudem setze sich sein Ressort für wissenschaftsbasierte und praxistaugliche Lösungen im Pflanzenschutz ein, so Rainer.
Unter „geschafft“ verbucht man im BMLEH ferner das hohe Niveau der für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für 2025 und 2026 vorgesehenen Mittel von jeweils 907 Mio. € sowie die Meldung eines unbekannten Erhaltungszustands für den Wolf. Laut Ministerium reichen die aktuellen Bewertungsgrundlagen nicht aus, um die Situation des Bestands differenziert genug abzubilden. Bund und Länder werden die Grundlagen den Ressortangaben zufolge gemeinsam überarbeiten, sodass noch in diesem Jahr eine entsprechende wissenschaftlich fundierte Bewertung nach Brüssel übermittelt werden kann. Noch nicht geschafft, aber auf den Weg gebracht ist laut Rainer das Ziel, das Kulturgut Weidetierhaltung besser zu schützen und zu erhalten. „Wir werden den Wolf in das Bundesjagdrecht aufnehmen“, kündigte der Minister an. Mit einer Änderung des Bundesjagdgesetzes werde dieser Auftrag aus dem Koalitionsvertrag so umgesetzt, dass der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet werde, aber auch eine praxistaugliche und rechtssichere Bejagung des Wolfs möglich sei. Ziel sei es, das Gesetzgebungsverfahren im Januar 2026 abzuschließen.
Darüber hinaus bekräftigte der Ressortchef die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026. Damit würden die Landwirtschaftsbetriebe künftig wieder mit 21,48 ct/l Diesel entlastet; die jährliche Unterstützung von rund 430 Mio. € stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte.
AgE
