BTV-8 im Rheinland
Nach Angaben des NRW-Landwirtschaftsministeriums wurde am Freitag vergangener Woche bei einem Kalb in der Städteregion Aachen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat inzwischen das Untersuchungsergebnis bestätigt. Die bereits bestehende Restriktionszone vergrößert sich dadurch erheblich (150-km-Radius um den Ausbruchsbetrieb) und umfasst künftig weite Teile von NRW. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE NRW) hat dazu eine Karte erstellt, die zeigt, wie sich die erweiterte BTV-8-Zone in Nordrhein-Westfalen nunmehr darstellt. Die Karte finden Sie unter www.lave.nrw.de. Bereits Ende November war es durch einen Fall von BTV-8 im Kreis Bitburg-Prüm zur Ausweisung einer Restriktionszone gekommen, die fast den gesamten Regierungsbezirk Köln und südliche Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf umfasste.
Für die Verbringung empfänglicher Tiere wie Rinder, Schafe und Ziegen aus gemaßregelten Gebieten in noch nicht betroffene Teile des Bundesgebiets sowie freie Mitgliedstaaten gelten bekanntlich tierseuchenrechtliche Beschränkungen – es sind Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen. Hinweise zu den Verbringungsregelungen und gegebenenfalls erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen finden sich auch weiterhin auf der Website des Landesamts.
Darüber hinaus ruft das NRW-Landwirtschaftsministerium unverändert zur Impfung empfänglicher Tiere sowohl gegen BTV-8 als auch gegen den nach wie vor präsenten Serotyp 3 (BTV-3) auf.
AgE
