Bund hält am Zeitplan fest
Bei der Novelle des Düngegesetzes kann die Regierung einigen Forderungen der Länder folgen
An ihrem Zeitplan für die Neuordnung des Düngerechts hält sie jedoch fest. Das geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für eine Neufassung des Düngegesetzes hervor.
Den von den Ländern geforderten parallelen Erlass der geplanten Gebietsausweisungsverordnung und der Änderung des Düngegesetzes lehnt die Bundesregierung ebenso ab wie eine vorgezogene Vorlage der Monitoringverordnung und die Streichung der Regelung zum Umgang mit Nährstoffen nach guter fachlicher Praxis sowie auf nachhaltige und ressourceneffiziente Weise.
Mehreren Änderungsvorschlägen der Länder steht die Bundesregierung hingegen grundsätzlich offen gegenüber, etwa bei Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in belasteten Gebieten, beim Verzicht auf ein verpflichtendes automatisiertes Datenabrufverfahren und bei Löschfristen personenbezogener Daten.
In ihrer Stellungnahme hatten die Bundesländer zügige Rechtssicherheit für die Ausweisung ihrer Roten Gebiete gefordert. Umgehend solle eine Gebietsausweisungsverordnung erlassen werden, um dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025 Genüge zu tun. Die Bundesregierung hält einen parallelen Erlass der geplanten Gebietsausweisungsverordnung zur Änderung des Düngegesetzes wegen der einzuhaltenden Fristen für „zeitlich nicht zu bewerkstelligen“.
AgE
