Bundesrat warnt vor zu vielen Regelungen
Bei der geplanten Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz hat der Bundesrat vor einer Überregulierung gewarnt. Mit dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf würden die Vorgaben aus Brüssel übererfüllt, erklärte der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag vergangener Woche. Das Europarecht verlange lediglich, dass ein Bejagungssystem mit dem Aufrechterhalten oder Wiederherstellen eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei. Der Gesetzentwurf enthält laut dem Bundesrat hingegen weitere Vorgaben, die von den Landesbehörden aufwendig zu prüfen wären. Als ein Beispiel dafür führen die Länder unter anderem die Vorgaben für die Jagd auf Problemwölfe während der Schonzeit an. Dann sei zum Beispiel zu prüfen, ob es trotz Herdenschutz zu einem Wolfsriss gekommen sei. Hier sollte die Bundesregierung die Regelungen weniger bürokratisch gestalten und auf ein Mindestmaß reduzieren.
Dieselbe Forderung stellen die Länder mit Blick auf die geplanten Regelungen für den Fall, dass sich der Wolf in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Dafür sieht der Gesetzentwurf statt einer Prüfung der Wiederherstellung des Erhaltungszustands eine ständige behördliche Pflicht zur Prüfung von Jagdbeschränkungen oder -verboten vor. Das birgt nach Einschätzung des Bundesrats aber die Gefahr zahlreicher Verpflichtungsklagen Dritter auf Erlass von Jagdbeschränkungen und -verboten.
Daneben plädierte die Länderkammer dafür, den Wolf aus dem besonderen und strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes zu entlassen und ihn künftig nur noch dem allgemeinen Schutz zu unterstellen. Dadurch würden unnötige Doppelzuständigkeiten von Jagd- und Naturschutzbehörden vermieden. Schließlich schlägt der Bundesrat eine Lockerung des Verbots vor, wild lebende Wölfe zu füttern. Die sogenannte Kirrung solle möglich bleiben.
AgE
