Deutschland verurteilt wegen unzureichendem Grünlandschutz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland wegen des unzureichenden Schutzes bestimmter Gründlandtypen verurteilt. In ihrem Urteilspruch vom Donnerstag vergangener Woche sind die Luxemburger Richter der Anklageschrift der Europäischen Kommission in wesentlichen Punkten gefolgt. Im vorliegenden Fall hatte die Brüsseler Behörde der Bundesrepublik vorgeworfen, dem Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, darunter insbesondere Flachland- und Bergmähwiesen, nicht hinreichend nachzukommen. Die Richter urteilten, dass Deutschland seiner Verpflichtung nicht erfülle, einer Verschlechterung dieser Lebensraumtypen entgegenzuwirken. Vielmehr seien diese Lebensraumtypen in den vergangenen Jahren an verschiedensten Standorten erheblich kleiner geworden oder sogar völlig verschwunden. Sollte Deutschland nun nicht zeitnah nachbessern, drohen mindestens sechsstellige tägliche Geldstrafen.
Nach Ansicht des Fachbereichsleiters Umwelt und Nachhaltigkeit beim Deutschen Bauernverband (DBV), Steffen Pingen, hätte die Bundesregierung den EuGH und die klageführende EU-Kommission überzeugen müssen, dass es sich nur in einem sehr geringen Umfang um reale Flächenverluste von Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Flachlandmähwiesen und FFH-Bergmähwiesen handele. Überdies beruhe der weit überwiegende Teil der vermeintlichen Flächenverluste auf Schätzfehlern sowie einer ungenauen wissenschaftlichen Kartierung und Bestandsaufnahme bei der Festlegung der Gebiete.